Prominente AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt haben ihre waffenrechtliche Erlaubnis verloren. Grund ist die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Er schreibt dem Landesverband eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ zu.
Die Polizeiinspektion Magdeburg hat als Waffenbehörde mehreren prominenten AfD-Politkern aus Sachsen-Anhalt die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Dazu zählen laut Informationen von t-online der Landtagsabgeordnete Christian Mertens, der zweimal für das Amt des Landtagsvizepräsidenten kandidierte und der Jungen Alternative im Land vorsteht, sowie der ehemalige Landesgeschäftsführer Matthias Kleiser, der mittlerweile ein AfD-Abgeordnetenbüro im Europaparlament leitet. Ebenfalls betroffen ist der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann, der 2020 aus der Partei ausgeschlossen wurde.
Grund für den Entzug der Erlaubnisse ist die nun gerichtlich festgestellte waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Grundlage dafür bildet laut dem Kammergericht die Einstufung der Landespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Eine Klage von Mertens, Kleiser und Pasemann gegen die behördliche Maßnahme scheiterte am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg, wie das Gericht am Donnerstagnachmittag auf Anfrage von t-online mitteilte.
Im Urteil stellt das Verwaltungsgericht beim Landesverband Sachsen-Anhalt „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung“ fest.
Das werde aus der Gesamtschau der Unterlagen des Landsamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung deutlich. Demnach untergrabe die AfD Sachsen-Anhalt die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und ihren Kerngehalt fortlaufend. Außerdem mache sie das im Grundgesetz festgeschriebene Demokratieprinzip fortlaufend verächtlich.
Eine Distanzierung von Aussagen anderer AfD-Mitglieder, „die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten“, sei durch die Kläger „weder vorgetragen, noch sonst erkennbar“. Für den Nachweis der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit genüge es nicht, waffenrechtlich nicht auffällig oder nicht mit Äußerungen aktenkundig geworden zu sein, „die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten“.
Eine aggressiv-kämpferische Haltung auf Bundesebene nachzuweisen, wäre für ein Parteiverbotsverfahren unabdingbar. Auch im NPD-Verbotsverfahren bemühten sich die Behörden dazu um kleinteilige Beweisführung. Hinsichtlich eines möglichen AfD-Verbots kommt dem Urteil jedoch keine Signalwirkung zu, wie zwei Rechtsexperten t-online mitteilten. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats können Mertens, Kleiser und Pasemann Berufung einlegen.
Anfang des Jahres hatte das Landesinnenministerium angegeben, 330 Pistolen und Gewehre befänden sich im Eigentum von 74 Mitgliedern in Sachsen-Anhalt. Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse sollten überprüft werden.