Le Pen fällt wegen eines Urteils aus der Präsidentschaftsrunde 2027. Ihre Partei vermutet eine politische Justizinszenierung. Das ist es aber mitnichten.
Marine Le Pen darf 2027 nicht zur Präsidentschaftswahl antreten. Der Schuldspruch gegen sie ist denkbar klar: Gefängnis plus Geldstrafe plus Entzug des passiven Wahlrechts für die kommenden fünf Jahre.
Le Pen selbst gibt sich kämpferisch, behauptet, ihre Verurteilung sei politisch motiviert und diene ausschließlich dem Zweck, ihre Präsidentschaft zu verhindern. „Millionen Franzosen sind empört, unfassbar empört. Denn sie haben gesehen, dass in Frankreich – dem Land der Menschenrechte – Richter Praktiken auf den Weg bringen, die man nur aus autoritären Regimen kannte.“
Ihre Partei ruft zu Großdemonstrationen am Wochenende auf, und der Parteivorsitzende des Rassemblement National geißelt das Urteil als „Exekution der Demokratie“. Die Ultrarechten Éric Ciotti und Éric Zemmour stimmen ein, das Urteil sei ein Angriff auf die Demokratie. Und auch bürgerlich-konservative Kreise folgen dem Spin, Marine Le Pen sei Opfer einer politischen Justiz. „Politisch fatal“ wird das Urteil genannt, von einem „Angriff auf die Demokratie“ ist die Rede.
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Das ist – mit Verlaub – Unsinn und noch dazu gefährlich, weil die demokratischen Spielregeln verachtend und verächtlich machend. Die Faktenlage ist eine andere.
Das Urteil ist eben gerade nicht politisch, sondern argumentiert ganz und gar formaljuristisch. In einem Zeitraum von 12 Jahren, also während drei ganzer Wahlperioden, haben der damalige Front National und später auch die Nachfolgepartei Rassemblement National Mitarbeiter eingestellt und vom EU-Parlament bezahlen lassen (insgesamt über 4 Millionen Euro), die ausschließlich für die Partei gearbeitet haben, beziehungsweise als Hausdiener für Marine Le Pens Vater und Leibwächter für die Familie Le Pen.
Dieser Vorgang ist strafbar, in Frankreich, in Deutschland, in der EU. Darüber gibt es null Zweifel. Ein Bundestagsabgeordneter, der Mitarbeiter für Parteiaufgaben einsetzt statt im Rahmen des Abgeordnetenmandats, macht sich strafbar und würde ganz sicher verurteilt. Die Besonderheit des französischen Rechts besteht darin, für dieses Vergehen den zeitweisen Entzug des passiven Wahlrechts als Strafe vorzusehen.
Das hat Marine Le Pen genau gewusst. Sie hat vor Gericht nicht einmal bestritten, dass die Mitarbeiter „sachfremd“ eingesetzt worden sind. Sie behauptet einfach, das sei kein Unrecht. Fertig. Sie stellt sich – wie auch Donald Trump, Wladimir Putin oder auch Victor Orbán – über geltendes Recht. Sie glaubt, das beträfe sie nicht. Mehr noch: Weil sie sich politisch im Recht wähnt, sei die Justiz nicht berechtigt, sie mit dem Buchstaben des Gesetzes auch nur zu behelligen.
Das Pariser Gericht sieht das anders – zum Glück für den Rechtsstaat.
Le Pen stand im Zentrum eines organisierten Betrugs
Der chronisch klamme Front National hätte seinerzeit Mitarbeiter auch gar nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, weil ihm schlicht das Geld dafür gefehlt hätte. Als uneingeschränkte Chefin beider Parteien hat Marine Le Pen das System auch nach der Umbenennung von Front National in Rassemblement National völlig unverändert weitergeführt.
Sie hat, so das Gericht, im Zentrum dieses organisierten Betrugs gestanden. „Sie haben gewusst, dass es illegal ist, und es trotzdem so organisiert.“ So begründet sich das Urteil. Wer das Rechtssystem des demokratischen Staates nicht respektiert und sich außerhalb seiner Regeln sieht, der kann es kennenlernen. Das ist die Kernaussage des Urteils.
Auf einem ganz anderen Blatt stehen die politischen Folgen des Urteils. Die sind derzeit noch gar nicht absehbar. Sicher ist nur, dass es Frankreich erneut gehörig durchrütteln wird. Aber noch einmal ganz deutlich: Das zu berücksichtigen, kann nicht Aufgabe eines Gerichts sein. Das wäre dann politische Justiz.
Juristisch wird Le Pen sicherlich Berufung einlegen. Das hat aber keinerlei Auswirkung auf das Verbot, bei Wahlen anzutreten. Das gilt ab sofort für die kommenden fünf Jahre oder bis zu einer Aufhebung durch die Berufungsinstanz. Bei einem normalen Gang der Dinge dauert der Weg durch die Instanzen allerdings deutlich länger als zwei Jahre. Eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 ist damit faktisch ausgeschlossen. Jede Anfechtung des Urteils könnte sich ob dessen Eindeutigkeit ohnehin nur auf die Höhe des Strafmaßes beziehen. Daran, dass sich Le Pen strafbar gemacht hat, gibt es keinen begründeten Zweifel.