Er floh auf dem Motorrad
Deutscher Frauenmörder in schweren Unfall verwickelt
Aktualisiert am 18.06.2026 – 18:15 UhrLesedauer: 2 Min.
Der in Niedersachsen aus dem Strafvollzug geflohene Frauenmörder ist wieder gefasst. Der Mann war mit einem Motorrad unterwegs. Jetzt war er in Italien in einen Unfall verwickelt.
Ein in Niedersachsen aus dem Strafvollzug entflohener Frauenmörder ist in Italien wieder gefasst worden. Der Mann war in einen Unfall in der italienischen Region Venetien verwickelt und wurde dabei schwer verletzt, wie das Landeskriminalamt Niedersachsen mitteilte. Er wurde in Italien in ein Krankenhaus gebracht. Zuvor hatten „RTL“ und „Bild“ über die Festnahme berichtet.
Der 42-Jährige war am Mittwochnachmittag mit einem JVA-Mitarbeiter in Peine-Vöhrum unterwegs, als ihm die Flucht mit einem Motorrad gelang. Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover hatte der Straftäter im Rahmen seines Freigangs gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt die Wohnung seiner Mutter besucht. Offenbar nutzte er einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit seinem Motorrad wegzufahren.
Nach einer erfolglosen Suche nach dem Häftling startete das Landeskriminalamt eine Öffentlichkeitsfahndung – mit Fotos, Namen und Personenbeschreibung des Mannes. „Mehrere Hinweise führten die Fahnderinnen und Fahnder schließlich auf eine Spur nach Italien“, teilten die Ermittler mit.
Frau getötet, weil sie keinen Sex wollte
Der deutsche Staatsbürger verbüßt wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im Jahr 2010 hatte er eine damals 23-Jährige aus Peine mit einem Messer getötet, weil sie Sex mit ihm abgelehnt hatte. Der Fall machte damals auch überregional Schlagzeilen.

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Das Landgericht Hildesheim hatte den damals 27-Jährigen im Jahr 2011 wegen des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist dadurch nahezu ausgeschlossen. Dem Justizministerium zufolge muss der Mann mindestens 19 Jahre im Gefängnis bleiben.












