Milliardenschulden vom alten Bundestag? Union und SPD wollen das durchziehen, die AfD klagt – selbst in den eigenen Reihen gibt’s Kritik. Ist das noch demokratisch?
Union und SPD haben ihre Sondierungen abgeschlossen, wollen in Koalitionsgespräche für eine neue Regierung eintreten – und die gigantischen Aufgaben, die vor ihnen liegen, mit neuen Schulden bewältigen. SPD-Parteichef Lars Klingbeil: „Wir investieren in die Infrastruktur und in unsere Sicherheit wahrscheinlich so massiv wie noch nie zuvor.“
Das bedeutet: 500 Milliarden Euro wollen Union und SPD als Sondervermögen in die Infrastruktur stecken, Ausgaben für Verteidigung von der Schuldenbremse ausnehmen. Der Haken, und darüber diskutieren Politik, Experten und Bürger seit Tagen: Sie brauchen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – und die haben sie nur in der „alten“ Zusammensetzung und gemeinsam mit den Grünen.
Im neugewählten Bundestag, der am 25. März erstmals zusammentritt, können AfD und Linke mit ihrer Sperrminorität die Schaffung von Sondervermögen oder Reformen der Schuldenbremse verhindern.
Die Lage spitzt sich nun zu. Denn in der kommenden Woche soll bereits die erste von zwei Sondersitzungen zu dem Thema stattfinden – und damit der Versuch, die Vorhaben noch schnell mit dem abgewählten Bundestag durchzusetzen.
AfD-Politiker Christian Wirth hat bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um diese Sondersitzungen zu stoppen. Seine Argumentation: Ein Parlament ohne aktuelle Wählerlegitimation dürfe keine langfristigen finanziellen Verpflichtungen mehr eingehen.
Tatsächlich bleibt ein Bundestag bis zur Konstituierung des neuen Parlaments formell beschlussfähig. Aber die politische Frage bleibt: Ist er zu so weitreichenden finanzpolitischen Entscheidungen noch legitimiert, wenn er eigentlich schon abgewählt ist?
Teilen Sie Ihre Meinung mit
Welche Meinung zum Thema haben Sie? Schreiben Sie eine E-Mail an [email protected]