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Home » Pkw-Schutz und Planen gegen den Schnee? Bußgelder drohen
Mobilität

Pkw-Schutz und Planen gegen den Schnee? Bußgelder drohen

Von zeit-heute.deDezember 12, 20252 Min Gelesen
Pkw-Schutz und Planen gegen den Schnee? Bußgelder drohen
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Pkw-Schutz und Planen gegen den Schnee? Bußgelder drohen

Parken bei Schnee und Eis

Autoplanen: Achtung, hier drohen Bußgelder


Aktualisiert am 12.12.2025 – 08:28 UhrLesedauer: 2 Min.

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Gut verpackt: Schutzplanen halten Schnee und Eis vom Auto fern. Doch sie können auch Ärger mit den Behörden verursachen. (Quelle: fotototo via www.imago-images.de)

Abdeckplanen schützen Autos vor allem im Winter vor der harten Witterung. Doch beim Parken im öffentlichen Raum kann das Ärger geben.

Aber: „Wenn ein Autofahrer die Berechtigung zum Parken so platziert hat, dass sie unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat er seine Pflicht erfüllt: Werden Parkschein, Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis später durch Schnee oder Eis verdeckt, ist das kein Grund für ein Knöllchen“, sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. Das bedeutet also, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes in solchen Fällen auf ein Knöllchen verzichten. Falls nicht, sollten Sie den Zustand des Fahrzeugs fotografieren, um die Entscheidung später anfechten zu können.

Doch wenn Sie Ihr Auto mit einer Schutzplane oder mit einer Thermomatte auf der Frontscheibe versehen, sieht das anders aus, berichtet das Fachmagazin „Auto, Motor und Sport“ und bezieht sich auf Verkehrsrechtsexperten vom ADAC: Zwar gebe es in diesem Fall keine klare Rechtsprechung, doch „der Unterschied liege auf der Hand“: Der Autohalter sei in diesem Fall selbst verantwortlich, dass Plakette oder Parkschein nicht mehr sichtbar sind – also kann das geahndet werden.

Problematisch ist es auch, wenn Nummernschilder oder Beleuchtung durch Planen oder sogenannte „Vollgaragen“ abgedeckt werden, die sich über das gesamte Auto spannen:

Im Fall des Nummernschildes lässt sich dann weder die Zulassung, die Gültigkeit der Hauptuntersuchung noch die Umweltplakette (in der Frontscheibe, wichtig für Innenstädte) überprüfen.

Thema Beleuchtung: Laut Paragraf 17 StVO dürfen Beleuchtungseinrichtungen nicht verdeckt oder verschmutzt sein, auch bei Autos, die im öffentlichen Raum nur geparkt sind.

Außerorts müssen Sie haltende oder parkende Fahrzeuge immer mit eigenem Licht beleuchten – da scheidet eine Plane aus, die die Lampen verdeckt. Innerorts ist eine eigene Beleuchtung nicht nötig, wenn man das Auto durch die Straßenbeleuchtung auch auf Entfernung deutlich sehen kann. Wenn nicht, müssen Sie mindestens die Parkleuchte auf der Seite der Fahrbahn anschalten.

Für solche Fälle gibt es Abdeckplanen, die spezielle Sichtfenster an der Frontscheibe und an den Leuchten haben. Bedenken Sie hierbei aber, dass die Plane bei starkem Wind verrutschen kann. Sichern Sie sie also entsprechend, um keinen Ärger mit dem Ordnungsamt zu riskieren.

Auf Privatgrundstücken gelten diese Regelungen übrigens nicht. Hier können Sie Ihr Auto komplett in Plane wickeln, ohne dass es rechtliche Probleme gibt.

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