
Eine weitere offene Frage betrifft die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments, wenn es um künftige Bestellungen aus dem Rahmenvertrag geht. Die autarken Drohnen stuft das Verteidigungsministerium als Munition ein, wie die Bezeichnung „Loitering Munition“ zeige. Wenn Munition geordert wird, muss der Haushaltsausschuss nicht neu zustimmen, bei Waffen dagegen schon.
Wie t-online aus Parlamentskreisen erfuhr, könnte die Frage entscheidend sein, ob der Haushaltsausschuss nächsten Mittwoch in beiden Fällen die Beschaffung billigt. Denn die Parlamentarier wollen die Kontrolle behalten: Noch ist die Einsatztauglichkeit der Systeme nicht gesichert, heißt es, und laut Vertrag läuft die „Qualifikation“, also die Zertifizierung, noch bis Herbst 2026. Das Risiko, ein teures Rüstungsprodukt zu kaufen, das am Ende nicht funktioniert oder mit dem technischen Fortschritt nicht mithält, sieht auch der Grünen-Haushaltspolitiker Schäfer.
In seinem Fragebogen an das Verteidigungsministerium verweist Schäfer auf „Demonstrationsflüge bei der Bundeswehr und mit den britischen Streitkräften“, bei denen Stark „mehrfach Drohnen verloren und weitgehend unbefriedigende Ergebnisse abgeliefert“ habe. Der Grünen-Politiker will daher vom Verteidigungsministerium wissen, inwiefern diese Ergebnisse „für die generelle Leistungsfähigkeit repräsentativ“ seien und ob sie bei der Beauftragung von Stark eine Rolle gespielt hätten.
Im Bundesverteidigungsministerium (BMVg) will man sich zu Beschaffungsvorhaben vor einer ausstehenden parlamentarischen Befassung nicht äußern. Eine Sprecherin antwortete jedoch allgemein auf t-online-Anfrage: „Das BMVg ist sich der schnellen Innovationszyklen, nicht nur bei unbemannten Systemen, bewusst.“ Sogenannte Innovationsklauseln stellten sicher, dass die Bundeswehr „stets über moderne und einsatzfähige Systeme“ verfüge. Auch die Beschaffungsverträge für Loitering-Munition-Systeme (Kamikaze-Drohnen, Anm. d. Red.) würden dies berücksichtigen.
Die Sprecherin äußerte sich auch zur Kritik am fehlenden Nachweis der Einsatztauglichkeit der Systeme. Die Hersteller hätten zum jetzigen Zeitpunkt die „erforderliche Reife bzw. Qualität“ nachweisen können, heißt es. „Kein Hersteller bekommt eine Sonderrolle.“ Gefragt nach dem hohen Preisunterschied zwischen der Stark- und der Helsing-Drohne, sagte die Sprecherin weiter: Unabhängig vom Einzelfall werde die konkrete Preisgestaltung bei Beschaffungsvorhaben „durch zahlreiche Parameter“ beeinflusst. Welche Parameter das im vorliegenden Fall sind, teilte die Sprecherin nicht mit.










