Frühjahrsgutachten

Wirtschaftsweise stellen zentrale Pflegeleistung infrage


27.05.2026 – 14:52 UhrLesedauer: 4 Min.

Frau beim Fensterputzen: Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige auch Hilfe im Haushalt bezahlen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Olga Simonova/imago)

In ihrem Frühjahrsgutachten sprechen sich die Ökonomen für substanzielle Reformen aus. Ein Vorschlag dürfte vor allem Menschen mit Pflegegrad 1 hart treffen.

Die Pflegeversicherung steht finanziell mächtig unter Druck: Trotz staatlicher Kredite und gestiegener Versicherungsbeiträge wird auch in diesem Jahr wieder ein milliardenschweres Minus erwartet. Eine Reform ist dringend nötig, könnte für Pflegebedürftige jedoch manch bittere Pille bedeuten. Einen Vorgeschmack liefert nun das Frühjahresgutachten der sogenannten Wirtschaftsweisen, die sich für einschneidende Reformen aussprechen.

„Ohne substanzielle Reformen der Pflegeversicherung werden die Beitragssätze weiter deutlich steigen müssen“, warnen die Sachverständigen. Ihr Ziel ist es, die Anzahl der Leistungsberechtigen zu senken beziehungsweise deren Anstieg zu dämpfen.

Über sechs Millionen Pflegebedürftige

Die Zahl der Pflegebedürftigen war in den vergangenen Jahren rasant nach oben geschnellt: Galten 2016 noch knapp zwei Millionen Menschen als pflegebedürftig, erhöhte sich deren Zahl im vergangenen Jahr auf über sechs Millionen. Maßgeblicher Grund hierfür ist der 2017 eingeführte erweiterte Pflegebegriff – vor allem Menschen mit Demenz, psychischen oder neurologischen Leiden erhielten dadurch leichter Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Jahr Zahl der Leistungsbeziehenden
2016 2.749.201
2017 3.339.179
2018 3.685.389
2019 3.999.775
2020 4.322.772
2021 4.606.490
2022 4.875.337
2023 5.236.586
2024 5.642.546
2025 6.011.627

Der Zugang zu Leistungen soll nun laut Empfehlung der Wirtschaftsweisen wieder erschwert werden. Gelingen soll dies über eine Anpassung bei der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad. Durch eine Verschärfung der Kriterien würde es für die Menschen schwerer, in einen höheren Pflegegrad eingruppiert oder überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden.

Zum Hintergrund: Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf dem Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Je weniger alltägliche Aufgaben eine Person ohne fremde Hilfe bewältigen kann, desto mehr Punkte bekommt er von den medizinischen Gutachtern.

Für jeden Pflegegrad gibt es einen Schwellenwert. Für Pflegegrad eins liegt dieser derzeit bei 12,5 Punkten. Wird dieser Schwellenwert überschritten, erhält die Person den jeweiligen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.

Vorgeschlagen wurden diese Schwellenwerte 2013 von einem Expertenbeirat. Dessen Empfehlung folgte die Politik damals jedoch nicht, sondern setzte großzügigere Schwellenwerte durch. Diese Entscheidung soll nun zurückgedreht werden. So fordern die Wirtschaftsweisen, den „Zugang zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wieder stärker an das vom Expertenbeirat im Jahr 2013 fachlich empfohlene Niveau“ anzupassen.

Wirtschaftsweise erwarten deutliche Einsparungen

Hierdurch würde nicht nur die Zahl der Pflegebedürftigen sinken. Gleichzeitig würde auch der Wechsel in höhere Pflegegrade mit entsprechend höheren Leistungsansprüchen erschwert, wodurch die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung gesenkt werden könnten. Je nach Ausgestaltung könnte dadurch der Beitrag zur Pflegeversicherung auf bis zu 3,4 Prozent im Jahr 2040 gesenkt werden. In einem alternativen Szenario ohne Reformen hatte der Sachverständigenrat einen Pflegebeitrag von 5,2 Prozent des Bruttolohns errechnet.

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