Pflanzenkunde
Pflanzenpass auslesen – wozu dient er und welche Informationen bietet er?
25.03.2025 – 15:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Um das Risiko für Pflanzenschädlinge zu verringern, gibt es die Pflanzenpass-Pflicht. Warum das so ist und was genau der Pflanzenpass zeigt, erfahren Sie hier.
Der Pflanzenpass begleitet Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Saatgut in den Handel und liefert wertvolle Informationen. Er soll so das Risiko, Pflanzenschädlinge einzuschleppen und auszubreiten, verringern. Was kann man noch mit dem Pflanzenpass auslesen? Das erfahren Sie hier.
Seit dem Jahr 2019 müssen Pflanzen beim Transport vom Erzeuger zum Einzelhändler einen EU-Pflanzenpass tragen. Er soll sicherstellen, dass die Pflanzenerzeugnisse den Anforderungen entsprechen und die Pflanzengesundheitsvorschriften eingehalten werden. Dies erleichtert den ordnungsgemäßen Handel.
Zu den gekennzeichneten Pflanzen und Erzeugnissen zählen beispielsweise:
Händler müssen verschiedene Kennzeichnungsanforderungen beachten und Handelseinheiten mit dem Pass kennzeichnen, um zu vermeiden, dass gefährliche Schadorganismen in der EU verbreitet werden. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Registrierungsnummer.
Der Pflanzenpass bietet verschiedene Informationen. Dazu zählen beispielsweise der botanische Name der betreffenden Pflanzenart, das Ursprungsland der Ware, die Registrierungsnummer des Unternehmens und die Bestätigung, dass die Pflanze betriebsintern auf Schädlinge und Krankheiten kontrolliert wurde.
Die EU-Flagge des Herkunftslandes und der Rückverfolgbarkeitscode ermöglichen bei einem Schädlingsbefall eine schnelle Zuordnung. Einerseits kann der Ursprung zurückverfolgt werden, zum anderen ermöglicht es der Pass, befallene, in den Handel gelangte Waren rasch ausfindig zu machen und umgehend Maßnahmen einzuleiten.
Wurden die Anforderungen eingehalten, sind die Pflanzen oder Erzeugnisse für den Pass berechtigt. Er muss gut sichtbar und deutlich zu lesen an den Handelseinheiten angebracht werden. Die genauen Vorschriften regelt die Pflanzengesundheitsverordnung.