Rechtliche Vorgabe
Weihnachtsmarkt: Ist die Mitnahme von Tassen erlaubt?
Aktualisiert am 09.12.2025 – 17:47 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Stadtname oder ein anderes besonderes Motiv zieren viele Tassen auf den Weihnachtsmärkten. Ist die Mitnahme in Braunschweig eigentlich erlaubt?
In vielen Städten gibt es auf den Weihnachtsmärkten einheitliche Tassen – beispielsweise mit dem Stadtnamen, in einer bestimmten Farbe oder Form. Die Besucher zahlen nicht nur ihr Getränk, sondern auch Pfand. Und als Erinnerung nehmen einige die Tassen dann mit nach Hause.
Auf dem Braunschweiger Weihnachtsmarkt gibt es übrigens keine gleichen Tassen. Das Braunschweiger Stadtmarketing teilt auf Anfrage der Braunschweig-Redaktion von t-online mit, dass die Tassen „so individuell wie die Stände selbst sind“.
Alle Standbetreiber hätten so die Möglichkeit, die ideale Tasse für ihr Produkt zu wählen: So gibt es beispielsweise laut Stadtmarketing einen Apfel-Glühwein mit Zimtstange aus der Glastasse, den Rosé-Glühwein aus dem satinierten Glasbecher und den Mumme-Glühwein aus der Weihnachtstasse.
Für die Tassen würden die Besucher des Braunschweiger Weihnachtsmarktes einen Pfandbetrag bezahlen. „Dieser ist rein rechtlich natürlich nicht mit einem Kaufpreis gleichzusetzen, ein problematisches Thema ist das auf dem Braunschweiger Weihnachtsmarkt aber nicht“, teilt Stephanie Horn, Pressereferentin beim Stadtmarketing, mit. Die Standbetreiber würden damit kalkulieren, dass die ein oder andere Tasse als Erinnerung an einen schönen Tag auf dem Braunschweiger Weihnachtsmarkt in einem anderen Schrank lande.











