Nur wenige Autofahrer wissen es
Parken auf dem Schachtdeckel: Erlaubt oder verboten?
Aktualisiert am 22.01.2025 – 13:14 UhrLesedauer: 2 Min.
Parken auf Radwegen, Schachtdeckeln oder entgegen der Fahrtrichtung – was ist erlaubt, was nicht? Die größten Irrtümer können teuer werden. Hier erfahren Sie, was viele falsch machen.
Parkplätze sind knapp, die Suche ist oft ein Geduldsspiel. Doch wer die Parkregeln nicht genau kennt, riskiert Bußgelder – oder noch Schlimmeres. Besonders verbreitet: Irrtümer rund ums Parken auf Schachtdeckeln. Häufige Fehler und wie Sie Ärger vermeiden, lesen Sie hier.
Das Parken auf Schachtdeckeln oder Kanaldeckeln ist in vielen Fällen verboten – insbesondere auf Gehwegen. Ist das Parken auf dem Gehweg durch das Zeichen „Parken auf Gehwegen erlaubt“ (Verkehrszeichen 315) erlaubt, gilt dennoch eine wichtige Einschränkung: Auf Schachtdeckeln darf nur gehalten, aber nicht geparkt werden.
Warum? Unter diesen Deckeln befinden sich oft wichtige Zugänge zu Versorgungsleitungen wie Wasser, Gas oder Strom oder auch Hydranten der Feuerwehr. Sie müssen im Notfall jederzeit frei zugänglich sein. Wer trotzdem dort parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Viele Autofahrer glauben, dass Parkplätze, die unter der Woche gebührenpflichtig sind, am Wochenende kostenlos genutzt werden können. Doch das stimmt nicht: Der Samstag zählt als Werktag. Nur an Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos. Ein genauer Blick auf die Beschilderung hilft, Knöllchen zu vermeiden.
Ein häufiger Fehler: Nur mal kurz auf dem Radweg halten, zum Beispiel beim Bäcker. Doch auch für kurze Stopps gilt ein striktes Halteverbot. Wer sein Auto dort stehen lässt, begeht sogar einen Parkverstoß, der mit mindestens 55 Euro geahndet wird. Bei Behinderung oder Unfall kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro steigen.
Parkplätze in der Stadt zu blockieren – sei es durch Personen, Möbel oder selbst gebastelte Schilder – ist nicht erlaubt. Solche Aktionen können als Nötigung geahndet werden. Wer Parkplätze reservieren will, muss rechtzeitig eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung einholen.
Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, gefährdet sich und andere unnötig. Deshalb schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Fahrzeuge nur in Fahrtrichtung geparkt werden dürfen. Nur in Einbahnstraßen darf auch auf der linken Seite geparkt werden.