Kommunalwahlen in Bayern
Bis wann die Wahllokale offen sind
05.03.2026 – 15:06 UhrLesedauer: 2 Min.
Millionen Menschen in Bayern sind im März zu den Kommunalwahlen aufgerufen. Wer teilnehmen möchte, sollte die Öffnungszeiten der Wahllokale und die Fristen im Blick haben.
Am kommenden Sonntag, dem 8. März 2026, ist es so weit: Rund 10,4 Millionen Wahlberechtigte im Freistaat sind dazu aufgerufen, ihre Stimme bei den Kommunalwahlen in Bayern abzugeben.
Doch nicht nur für die Menschen vor Ort ist dies von Interesse. Wegen der möglichen Signalwirkung für die Bundespolitik dürfte es sich auch überregional lohnen, die Ergebnisse der Bayern-Wahl live zu verfolgen.
Wer seine Stimme für die Kommunalwahlen in Bayern nicht bereits vorab per Briefwahl abgegeben hat, muss am Sonntag den Gang an die Urne planen. Denn den Wahlzettel darf man nur innerhalb eines festgelegten Zeitfensters im Wahllokal ausfüllen und einwerfen.
Die Wahllokale der Bayern-Wahl 2026 sind im Freistaat von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Gewählt wird in dem Stimmbezirk, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Diese wurde bereits im Februar verschickt und sollte allen Wahlberechtigten vorliegen. Zur Stimmabgabe genügt das Vorzeigen eines gültigen Ausweises.
Im Wahllokal selbst gibt es allerdings klare Regeln: Um zu vermeiden, dass ihre Stimme bei der kommunalen Bayern-Wahl 2026 ungültig wird, sollten Wählerinnen und Wähler bestimmte Handlungen unbedingt unterlassen. Verboten sind unter anderem jegliche Form von Wahlwerbung sowie das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine.
Für alle, die am Tag der Kommunalwahlen in Bayern nicht ins Wahllokal gehen können, gibt es die Briefwahl.
Bei der Bayern-Wahl auf kommunaler Ebene werden die Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte sowie die Kreistage neu bestimmt. In der Landeshauptstadt München kommen als Besonderheit noch die Wahlen für die Bezirksausschüsse hinzu.
Erreicht bei den Kommunalwahlen in Bayern kein Kandidat und keine Kandidatin für das Amt des Bürgermeisters oder Landrats im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es am 22. März 2026 zu einer Stichwahl. Für Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und die Münchner Bezirksausschüsse gilt dieses Verfahren nicht – hier entscheidet direkt am Wahlsonntag das Verhältnis der abgegebenen Stimmen.











