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Home » Nino de Angelo: Bewährungsstrafe für Schlagerstar
Unterhaltung

Nino de Angelo: Bewährungsstrafe für Schlagerstar

Von zeit-heute.deJanuar 14, 20262 Min Gelesen
Nino de Angelo: Bewährungsstrafe für Schlagerstar
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Nino de Angelo: Bewährungsstrafe für Schlagerstar

Nach Vorfall im vergangenen Sommer

Bewährungsstrafe für Nino de Angelo


14.01.2026 – 18:50 UhrLesedauer: 1 Min.

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Nino de Angelo: Der Schlagerstar hat juristische Probleme. (Quelle: IMAGO/Brigitte Dummer)

Das Amtsgericht Kempten hat einen Strafbefehl gegen den Schlagerstar erlassen. Dem „Jenseits von Eden“-Sänger werden mehrere Vergehen vorgeworfen.

Juristische Probleme für Nino de Angelo: Das Amtsgericht Kempten hat einen Strafbefehl gegen den Schlagersänger erlassen. Das habe die Behörde RTL bestätigt. Wie der Sender berichtet, drohen dem Sänger nun eine Freiheitsstrafe zur Bewährung sowie eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen mehrere Vergehen vor, wie RTL unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann berichtet: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall vom 9. Juli 2025. Laut den Ermittlungen soll der Musiker in einem Parkhaus in Kempten ein Auto angefahren haben. Anschließend habe er beim Verlassen des Parkhauses eine Schranke beschädigt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 3.500 Euro. Nach dem Vorfall soll sich de Angelo mit seinem Sportwagen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben. Nun drohen ihm Konsequenzen.

Richterin Katrin Eger bestätigt RTL: „Der Strafbefehl wurde antragsgemäß erlassen und zugestellt.“ Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann hatte zuvor den Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Kempten beantragt. Der Strafbefehl ist bisher nicht rechtskräftig, Nino de Angelo hat zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Sänger die Unschuldsvermutung. Eine RTL-Anfrage zum Strafbefehl habe Nino de Angelo unbeantwortet gelassen.

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