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Home » Niedersachsen stellt sich gegen Streichung
Deutschland

Niedersachsen stellt sich gegen Streichung

By zeit-heute.deJuni 10, 20262 Mins Read
Niedersachsen stellt sich gegen Streichung
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Schutz für Politiker

„Beleidigungsparagraf“: Niedersachsen will ihn nicht streichen

10.06.2026 – 09:00 UhrLesedauer: 1 Min.

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Das Leineschloss, Sitz des niedersächsischen Landtags (Symbolbild): In Niedersachsen wird die Abschaffung des „Politiker-Beleidigungsparagrafen“ kritisch gesehen. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

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Die Länder beraten über einen Antrag, den umstrittenen Paragrafen zum Schutz von Politikern vor Beleidigungen abzuschaffen. Niedersachsens Justizministerium lehnt das ab.

Das niedersächsische Justizministerium hat sich gegen die Abschaffung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ausgesprochen. Der Paragraf schützt Politikerinnen und Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über die Debatte berichtet.

Eine Ministeriumssprecherin erklärte in Hannover: „Es ist erschreckend zu sehen, welchem Ausmaß an Hass auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land regelmäßig ausgesetzt sind.“ Die Streichung des Paragrafen würde nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern den Schutz der demokratischen Kultur schwächen, teilte das Ministerium mit.

Ehrenamtliche ziehen sich wegen Hass im Netz zurück

Viele Ehrenamtliche zögen sich wegen Hassposts im Internet aus der Politik zurück oder schreckten erst gar davor zurück, ein Mandat zu übernehmen. Dem müsse sich der Rechtsstaat konsequent entgegenstellen, so die Sprecherin.

Anlass für die Debatte sind aktuelle Gerichtsentscheidungen. Das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn hatte im März einen Strafbefehl gegen einen Facebook-Nutzer erlassen, der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Die Strafe: 30 Tagessätze Geldstrafe. Ein Sprecher der Bundesregierung betonte in dieser Woche, der Kanzler habe in keinem Fall selbst Strafanzeige erstattet oder Strafantrag gestellt.

Am Donnerstag beraten die Länderjustizminister über einen Antrag aus Sachsen, den Paragrafen zu streichen. Paragraf 188 im Strafgesetzbuch soll Politiker schützen. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.

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