
Hells-Angels-Mord in Köln
Prozess gegen mutmaßlichen Auftraggeber beginnt erneut
26.11.2025 – 06:16 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Ex-Hells-Angel wird vor einem Fitnessstudio erschossen. Der mutmaßliche Auftraggeber wurde bereits verurteilt – doch nun beginnt alles von vorn.
Am heutigen Mittwoch startet vor dem Kölner Landgericht die Neuverhandlung gegen einen 29-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Ihm wird Anstiftung zum heimtückischen Mord an einem ehemaligen Hells-Angels-Mitglied vorgeworfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein früheres Urteil im August aufgehoben – der Prozess beginnt daher bei null.
Laut Staatsanwaltschaft sollen zwei Männer aus dem Rockermilieu im Auftrag des Angeklagten das spätere Opfer und dessen Lebensgefährtin im Mai 2023 vor einem Fitnessstudio abgepasst haben. Zunächst habe man sich freundschaftlich unterhalten und sei ein Stück gemeinsam gegangen. Dann soll einer der Männer eine Pistole gezückt und dem 35-Jährigen hinterrücks in Kopf und Rücken geschossen haben. Der Mann starb noch am Tatort.
Die Lebensgefährtin wurde lebensgefährlich verletzt, konnte sich jedoch in einen nahegelegenen Biergarten flüchten. Dort wurde sie von einem Kellner notversorgt.
Bereits 2024 hatte das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach einer erfolglosen Revision vor dem Bundesgerichtshof war das Urteil bereits rechtskräftig. Doch das Bundesverfassungsgericht hob es wieder auf: Die Karlsruher Richter bemängelten, dass ein Antrag des Angeklagten auf Vernehmung eines im Ausland befindlichen möglichen Entlastungszeugen mit unzureichender Begründung abgelehnt worden war. Darin erkannten sie einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.
Der Prozess ist zunächst mit zwölf Verhandlungstagen bis Ende Februar 2026 angesetzt.









