
Schwer behandelbare Form
Neues Medikament gegen Brustkrebs zugelassen
19.01.2026 – 10:58 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein innovatives Medikament gegen Brustkrebs ist jetzt in der EU verfügbar. Doch wer es erhalten will, muss sich noch gedulden.
Für Patienten mit fortgeschrittenem Brustkrebs gibt es einen neuen Hoffnungsschimmer: Der Wirkstoff Imlunestrant, zugelassen unter dem Handelsnamen Inluriyo, ist nun verfügbar. Er richtet sich gezielt gegen eine genetische Veränderung, die viele Behandlungen unwirksam macht. In Deutschland ist das Präparat bislang allerdings nicht über die gesetzliche Krankenversicherung erhältlich – zumindest noch nicht.
Imlunestrant richtet sich gegen eine ganz bestimmte Form von Brustkrebs: ER-positiv, HER2-negativ und mit aktivierender ESR1-Mutation. Diese Mutation tritt häufig nach früheren Hormontherapien auf und macht die Krebszellen resistent gegen Standardbehandlungen.
Der neue Wirkstoff des Pharmakonzerns Eli Lilly gehört zur Gruppe der sogenannten selektiven Östrogenrezeptor-Degrader (SERD). Im Unterschied zu herkömmlichen Antihormontherapien blockiert Imlunestrant nicht nur die Wirkung des Östrogens, sondern baut den Rezeptor direkt ab. Dadurch wird die östrogenabhängige Genaktivität in den Krebszellen unterdrückt.
Zugelassen ist Imlunestrant als Monotherapie für Erwachsene, deren Erkrankung nach einer Antihormontherapie weiter fortgeschritten ist.
Die Zulassung in den USA erfolgte 2025 auf Basis der Phase-3-Studie, in der Imlunestrant mit bisherigen Standardtherapien wie Fulvestrant oder Exemestan verglichen wurde. Dabei zeigten sich klare Vorteile für das neue Medikament:
Die häufigsten Nebenwirkungen unter Imlunestrant sind erhöhte Leberwerte, Müdigkeit, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen. Die empfohlene Dosis beträgt 400 Milligramm täglich auf nüchternen Magen. Bei schwerwiegenden Nebenwirkungen kann eine Dosisreduktion auf 200 Milligramm notwendig werden. Wird auch diese nicht vertragen, muss die Therapie abgebrochen werden.
Obwohl Imlunestrant von der EU-Kommission bereits zugelassen ist, steht es Patienten in Deutschland bisher nicht über die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss erst noch über den Nutzen im deutschen Gesundheitssystem entscheiden, was noch einige Monate dauern kann. Bis zu dieser Entscheidung ist eine Versorgung in der Regel nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen oder auf Selbstzahlerbasis möglich.










