Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Polizei findet zwei Tote auf Grundstück in Brandenburg

Polizei findet zwei Tote auf Grundstück in Brandenburg

Juli 25, 2026
Ab wann zu viel Trinken Ihrem Körper schadet

Ab wann zu viel Trinken Ihrem Körper schadet

Juli 25, 2026
Diese Berliner Siedlungen sind es schon

Diese Berliner Siedlungen sind es schon

Juli 25, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz: Reiche kannte Risiken
Wirtschaft

Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz: Reiche kannte Risiken

By zeit-heute.deJuni 19, 20263 Mins Read
Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz: Reiche kannte Risiken
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Gutachten des Bundestags

Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz


Aktualisiert am 19.06.2026 – 04:01 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0859164914Vergrößern des Bildes

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) im Bundestag: Sie ist verantwortlich für die Reform des Heizungsgesetzes. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Das neue Heizungsgesetz aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche ist einem neuen Gutachten zufolge verfassungsrechtlich problematisch. Auch in Bezug auf EU-Recht drohen Strafzahlungen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche für verfassungsrechtlich problematisch. Das geht aus einem neuen Gutachten hervor, das t-online vorliegt. Die „verfassungsrechtlichen Zweifel“ rühren daher, dass das neue Gesetz vermutlich gegen den Klimabeschluss von 2021 verstößt.

Besonders problematisch ist nach Ansicht des parteipolitisch neutralen Fachdienstes, dass selbst nach 2045 fossile Heizungen nicht verboten werden sollen. Auch ältere Öl- oder Gasheizungen dürften also nach diesem Zieldatum weiter mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Dies steht im Widerspruch zum nationalen Klimaschutzziel und wird von den Fachleuten als „eingriffsähnliche Vorwirkung“ auf die Grundrechte künftiger Generationen bewertet. Im aktuell noch gültigen Gebäudeenergiegesetz steht, dass nach 2045 keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden dürfen.

Gebäudemodernisierungsgesetz verletzt wohl Grundrechte

Mit dem Begriff „eingriffsähnliche Vorwirkung“ bezieht sich das Gutachten auf das Klimaschutzurteil von 2021, in dem das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, dass heute beschlossene Gesetze auch die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern in der Zukunft wahren müssen. Das ist im Grundgesetz in Artikel 20a verankert: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung.“

Dem Gutachten zufolge verstößt das GModG gegen diesen Grundsatz, da im Fall seines Inkrafttretens die CO2-Emissionen im Jahr 2040 voraussichtlich höher sein würden als unter bestehendem Recht. Auch wäre dann zu erwarten, dass deutsche Haushalte einen höheren CO2-Preis zahlen müssten – was ihren Handlungsspielraum und damit ihre Freiheit beschränken würde.

Die Fachleute betonen in ihrem Gutachten allerdings auch, dass nicht klar ist, ob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das GModG als Einzelmaßnahme auch kassieren würde, oder ob es lieber einen ganzheitlicheren Blick auf die Klimaschutzbemühungen der Regierung werfen würde. Die vorherrschende Meinung in der Rechtsliteratur ist jedoch, dass sich eine Absenkung von Klima- und Umweltstandards nur dann rechtfertigen ließe, wenn ein anderes verfassungsrechtlich geschütztes Gut dadurch geschützt wird. Der Wissenschaftliche Dienst ist aber der Ansicht, dass die „Entscheidungsfreiheit der Gebäudeeigentümer“ kein ausreichend schutzwürdiges Gut darstellt.

Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Untersucht hat der Wissenschaftliche Dienst auch, ob die geplante „Bio-Treppe“ gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt. Damit ist das „Gleichheitsprinzip“ gemeint, das sicherstellt, dass alle Menschen in Deutschland gleich behandelt werden. Mit der geplanten „Bio-Treppe“ würden Eigentümer unterschiedlich behandelt: Wer eine neue Öl- oder Gasheizung installiert, muss höhere Anteile an biogenen Brennstoffen beimischen (und diese auch bezahlen) als Eigentümer von Bestandsheizungen.

imago images 0849167201
Gasheizung mit Erdgas- Biogas-Kennzeichnung (Montage). (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON/imago)

Bio-Treppe und Grüngasquote

Die Bundesregierung will den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin erlauben. Wer aber ab Inkrafttreten des Gesetzes eine neue, fossil betriebene Heizung installiert, muss einen Vertrag für die sogenannte „Bio-Treppe“ abschließen. Dieser soll versichern, dass der Eigentümer einen steigenden Anteil an grünen Gasen oder Heizölen beimischt. Den Vertrag schließt der Eigentümer mit einem Öl- oder Gasversorger ab, geprüft wird er vom Schornsteinfeger. Ab 2029 soll der Beimischungsanteil zehn Prozent betragen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 dann 60 Prozent. Mehr Details gibt es hier.
Darüber hinaus soll eine Grüngasquote eingeführt werden, die für Bestandsheizungen relevant wird. Diese soll versichern, dass Energieversorger schrittweise mehr grünes Gas im bestehenden Netz beimischen. Hierzu sind aber noch keine Details bekannt.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Krieg in Nahost | DIW: Ölversorgung in Europa gesichert – Kerosin nicht

Krieg in Nahost | DIW: Ölversorgung in Europa gesichert – Kerosin nicht

Allianz berechnet Schaden von 8,7 Millionen Euro

Allianz berechnet Schaden von 8,7 Millionen Euro

So teuer ist jeder Tag über 30 Grad

So teuer ist jeder Tag über 30 Grad

Onlineshop lidl.de führt neue Bezahlmethode ein

Onlineshop lidl.de führt neue Bezahlmethode ein

Deutsche Weltmarke ist insolvent: Varta stellt vier Insolvenz-Anträge

Deutsche Weltmarke ist insolvent: Varta stellt vier Insolvenz-Anträge

Können Enkel den Pflichtteil verlangen?

Können Enkel den Pflichtteil verlangen?

Bekannte Online-Apotheke ist insolvent: Sanicare meldet Insolvenz an

Bekannte Online-Apotheke ist insolvent: Sanicare meldet Insolvenz an

Für Deutschland wird das auch teuer

Für Deutschland wird das auch teuer

Experten rechnen mit baldigem Überangebot an Öl

Experten rechnen mit baldigem Überangebot an Öl

Redakteurfavoriten
Ab wann zu viel Trinken Ihrem Körper schadet

Ab wann zu viel Trinken Ihrem Körper schadet

Juli 25, 2026
Diese Berliner Siedlungen sind es schon

Diese Berliner Siedlungen sind es schon

Juli 25, 2026
Merz‘ Plan ist laut Experte rechtlich unsauber

Merz‘ Plan ist laut Experte rechtlich unsauber

Juli 25, 2026
DFB-Talent Luca Erlein ist sechster Sommer-Transfer

DFB-Talent Luca Erlein ist sechster Sommer-Transfer

Juli 25, 2026
Neueste
Krieg in Nahost | DIW: Ölversorgung in Europa gesichert – Kerosin nicht

Krieg in Nahost | DIW: Ölversorgung in Europa gesichert – Kerosin nicht

Juli 25, 2026
Dieser DDR-Film war 23 Jahre lang verboten

Dieser DDR-Film war 23 Jahre lang verboten

Juli 25, 2026
Kleinflugzeug stürzt in Einfamilienhaus – Polizei fürchtet Tote

Kleinflugzeug stürzt in Einfamilienhaus – Polizei fürchtet Tote

Juli 25, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.