Union und SPD uneins
Beim Heizungsgesetz kracht es wieder
16.04.2026 – 12:23 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Entwurf für das neue Heizungsgesetz sollte eigentlich bis Ostern stehen. Doch die Verhandlungen hängen an der Frage, wie die Mieter geschützt werden können.
Es war eines der großen Versprechen der Union: Das unbeliebte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung soll abgeschafft und von einem Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden. Eigentlich sollte bis Ostern der Gesetzesentwurf stehen. Doch die Feiertage sind vorbei und noch immer wird verhandelt.
Nach Informationen von t-online hängt das Gesetz vor allem an der Frage, wie die Mieter vor möglichen Mehrkosten geschützt werden. Die „Bild“ berichtete am Mittwoch, dass das Gesetz derzeit durch einen Streit zwischen den Koalitionären – insbesondere Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bauministerin Verena Hubertz – aufgehalten werde.
Die Klausel zum Mieterschutz war auf Druck der SPD in die Eckpunkte geschrieben worden: „Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“, hieß es im Eckpunktepapier von Ende Februar. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, sagte t-online damals ebenfalls: „Die Lasten der Energiewende dürfen nicht einseitig bei den Mietern liegen.“ Dazu stehe auch die Union.
Wie genau der Mieterschutz aussieht, das sollte unter anderem bis Ostern ausdiskutiert werden. Doch genau in diesem Punkt ist sich die Koalition noch immer nicht einig.
Mieter haben beim Heizen einen strukturellen Nachteil: Sie können nicht über das Heizungssystem in ihrem Wohnhaus entscheiden, müssen aber die Kosten fürs Heizen tragen. Für die Vermieter wiederum gibt es wenig Anreiz, eine im Betrieb kostenärmere, in der Anschaffung aber möglicherweise teurere Heizung einzubauen.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Hausbesitzern zugleich die Möglichkeit, weiterhin uneingeschränkt Öl- und Gasheizungen einzubauen, solange sie ab 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Der Kerngedanke: Der Staat soll den Bürgern nicht vorschreiben, welches Heizungssystem sie einbauen – auch wenn die Preise für die Energieträger Öl und Gas in den kommenden Jahren stark steigen werden.
Die SPD möchte daher, dass Vermieter stärker an den Kosten beteiligt werden, wenn sie sich für einen Energieträger entscheiden, dessen Preis absehbar steigen wird. Schon seit Anfang 2023 gibt es ein Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Diese Regelung soll nun nach Willen der SPD vor dem Hintergrund ergänzt werden, dass die CO2-Preise ab Januar 2027 EU-weit vereinheitlicht werden und stärker ansteigen sollen. Das betrifft unsanierte Gebäude mit emissionsreichen Heizungen besonders stark.
Die SPD widerspricht jedoch der Darstellung einer Blockade. „Das ist keine Blockade, es wird verhandelt“, sagte der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Hendrik Bollmann, t-online. Er sei sehr optimistisch, dass bald eine Lösung gefunden wird. „Ich kann die Ungeduld verstehen, bin aber mit Blick auf die fundamentale Bedeutung von bezahlbarer Wärme und der problematischen Vergangenheit des Themas auch ein Freund von ‚Sorgfalt vor Eile'“.
