
Zugriff auf Handelsdaten
So hat der Staat mehr Kontrolle über Ihre Kryptowährungen
20.01.2026 – 16:10 UhrLesedauer: 5 Min.

Krypto war lange ein Markt mit vielen Grauzonen – auch steuerlich. Doch jetzt sollen Plattformen Transaktionen melden. Was das für Ihre Steuererklärung bedeutet.
Doch die neuen Meldepflichten werfen bei vielen Anlegern Fragen auf: Welche Daten fließen tatsächlich an die Behörden, und wie wirkt sich das auf ihre Steuererklärung aus? Peter Schmitz von Wiso-Steuer erklärt im Gespräch mit t-online, worauf Krypto-Investoren jetzt achten müssen, um nicht ungewollt in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten.
Gemeint sind grundsätzlich alle „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ im Sinne des geplanten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG), also alle Anbieter, die Transaktionen mit Kryptowerten für Kunden durchführen. Dazu zählen laut dem Steuerexperten Schmitz unter anderem zentrale Kryptobörsen und -handelsplattformen wie Coinbase, Bitpanda oder Kraken, aber auch Broker und Neobroker, die Krypto anbieten – etwa Trade Republic, Scalable oder Smartbroker.
Wichtig ist dabei: „Die Meldepflicht soll nicht nur für in Deutschland oder der EU ansässige Anbieter gelten, sondern – entsprechend der EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC8-Umsetzungsgesetz) – auch für ausländische Anbieter, wenn sie Kunden mit EU-Steuerwohnsitz bedienen.“ Für Anleger heißt das praktisch: Wer über größere Börsen, Broker oder Wallet-Plattformen handelt, muss davon ausgehen, dass diese künftig Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden – unabhängig vom Sitz der Plattform.
Schmitz betont, dass sich an den steuerlichen Grundregeln nichts ändert, aber die Finanzverwaltung künftig viel leichter prüfen kann: „Die neuen Regeln ändern nicht die Grundlogik der Besteuerung, sondern sorgen dafür, dass das Finanzamt die nötigen Daten automatisch bekommt.“
Gemeldet werden laut Schmitz zwei große Bereiche: zum einen die Stammdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, steuerliche Ansässigkeit und Steuer-ID. Zum anderen Transaktions- und Bestandsdaten, etwa, ob gekauft, verkauft oder getauscht wurde, wann die Transaktion stattfand, um welche Kryptowährung es ging und welchen Marktwert sie in Euro hatte. Auch Erträge aus Staking oder Lending können erfasst werden.
„Technisch läuft das so: Der Dienstleister sammelt die Daten, meldet sie ans BZSt, und dieses verteilt die Informationen an die jeweils zuständigen Finanzämter.“ Für Anleger werde das später vor allem indirekt sichtbar, sagt Schmitz: Das Finanzamt wisse dann bereits, dass es Kryptoaktivitäten gab, und könne die gemeldeten Werte „mit der Anlage SO abgleichen“. Die Anlage SO ist das Steuerformular für die Erklärung von sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG.











