Die neuen EU-Regularien schreiben zudem vor, dass alle neuen Smartphones, die ab dem 20. Juni in der EU auf den Markt kommen, mit dem sogenannten EPREL-Label ausgestattet sind. Die Abkürzung steht für European Product Registry for Energy Labelling (deutsch: Europäisches Produktregister für die Energiekennzeichnung). Das Label soll Nutzern auf einen Blick zeigen, wie energieeffizient und umweltfreundlich ein Smartphone ist. Dafür liefert es beispielsweise Informationen zur Akkulaufzeit, Akkuleistung und Zuverlässigkeit bei Stürzen.
Ab 1. Juni haben auch Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Die Länge der Schutzfrist richtet sich danach, wie lange die Schwangerschaft gedauert hat: Für Fehlgeburten ab der 13. Woche beträgt der Mutterschutz bis zu zwei Wochen, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen und ab der 20. Woche bis zu acht Wochen.
In dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Bisher gab es diese nur bei Totgeburten, also Fehlgeburten nach der 24. Schwangerschaftswoche, oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt. Auch erhalten betroffene Frauen nun automatisch Zeit, um die Fehlgeburt zu verarbeiten. Bisher waren sie darauf angewiesen, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt sie krankschreibt.