Türsteher in der Pflicht
Wer darf ins Restaurant? Österreich veröffentlicht neue Leitlinie
Aktualisiert am 18.08.2026 – 12:23 UhrLesedauer: 3 Min.
Rassismus oder Diskriminierung sollen in Österreichs Gastgewerbe keinen Platz haben. Gleichzeitig sollen Bars und Restaurants genau wissen, wen sie hinauswerfen dürfen. Ein Papier soll alle Interessen vereinen.
Das laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2025 für Deutsche beliebteste Reiseziel nach Italien (12,4 Prozent aller Auslandsreisen) war Österreich (11,1). An unserem südlichen Nachbarland schätzen deutsche Urlauber neben der kurzen Anreise die Natur und die kulinarischen Genüsse. Wer nach Österreich reist, kann oftmals den Restaurantbesuch mit Kaiserschmarrn, Wiener Schnitzel oder Tafelspitz kaum erwarten. In der Gastronomie des Landes hat sich zuletzt einiges verändert – weniger im Hinblick auf die Speisekarten als vielmehr den Umgang mit Gästen.
So soll seit vergangener Woche eine neue Musterhausordnung regeln, wer eingelassen wird und wer nicht. Hintergrund sind rassistische Vorfälle, die Gäste österreichischer Gastrobetriebe zur Anzeige gebracht haben, schreibt das Branchenportal rolling.pin. Die neue Musterhausordnung wurde von Hotellerie, Gastronomie, der Gleichbehandlungsanwaltschaft ZARA, dem Klagsverband und der Organisation Black Voices gemeinsam erarbeitet. Sie ist eine Empfehlung und soll ein Schutzinstrument für Gäste und zugleich ein Risikomanagement-Instrument für Betriebe wie Gastwirtschaften, Kneipen, Bars und auch Nachtclubs darstellen.
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Grund für Zutrittsverweigerung muss genannt werden
Wann darf ein Gastrobetrieb anhand der neuen Leitlinie den Eintritt verweigern?
- wenn Zweifel am Alter (Mindestalter) bestehen und kein Lichtbildausweis vorgezeigt werden kann,
- bei aggressivem, belästigendem oder diskriminierendem Verhalten am Eingang oder im Lokal,
- bei belästigendem Verhalten aufgrund von Beeinträchtigungen durch Alkohol, Drogen oder ähnliche Substanzen,
- beim Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen,
- bei Diebstahl und Sachbeschädigung,
- wenn die für den Betrieb zulässige Zahl der Gäste erreicht ist,
- bei geschlossenen Veranstaltungen und Gästelisten sowie
- bei nicht eingehaltenem Dresscode.
Auf keinen Fall soll eine Entscheidung an der Tür, zum Beispiel von einem Türsteher, aus rassistischen Gründen getroffen werden. In der Musterhausordnung heißt es: „Sie soll dazu beitragen, Rassismus und andere Diskriminierungen in Hotels, Lokalen, Clubs und Diskotheken zurückzudrängen.“ Wird der Zutritt verweigert, muss dem Abgewiesenen laut der neuen Leitlinie klar gesagt werden, warum. In der Musterhausordnung heißt es dazu: „Der Grund für den nicht gewährten Einlass, den Lokalverweis oder das Lokalverbot muss den betroffenen Personen immer mitgeteilt werden.“
Mitarbeiter sollen sensibilisiert werden
Die Betriebe bekommen mit der neuen Musterhausordnung auch Empfehlungen für das eigene Verhalten an die Hand. Dazu gehören: „Definieren Sie für Ihren Betrieb, wie Sie das Ziel der Nicht-Diskriminierung umsetzen können“ und: „Beschließen Sie eine diskriminierungsfreie Hausordnung und bringen Sie diese an mehreren Stellen an, zumindest am Eingang, an der Bar, der Garderobe und den Toiletten.“ Außerdem soll das Personal besonders in die Pflicht genommen werden. „Fragen Sie regelmäßig in Teambesprechungen nach, ob es Diskriminierungsfälle gab, und bieten Sie den Raum, darüber zu reflektieren“, heißt es. Zusätzlich soll klar im Team kommuniziert werden, welche Konsequenzen bei diskriminierendem oder belästigendem Verhalten für das Personal gelten.
Noomi Anyanwu, Vorsitzende von Black Voices Österreich, betont: „Sich willkommen zu fühlen, ist ein wichtiger Teil des Zusammenlebens. Und wo kommen die Leute mehr zusammen als in Lokalen? Diese Betriebe tragen eine wichtige Verantwortung, ein sicheres und angenehmes Zusammentreffen aller Menschen zu gewährleisten.“ Rassismus und Diskriminierung seien Alltag für viele Menschen in Österreich. Mit der Musterhausordnung könne das Problem „bei der Wurzel gepackt werden“.










