
Ende des Bürgergelds
Neue Grundsicherung bringt Härten für Arbeitslose
Aktualisiert am 17.12.2025 – 15:40 UhrLesedauer: 4 Min.
Nach drei Jahren wird das Bürgergeld schon wieder Geschichte. Das Kabinett stimmt für die neue Grundsicherung. Dahinter stecken ein langer Streit und neue Härten.
Es ist das Ende des Bürgergelds in heutiger Form: Das Bundeskabinett hat mit einem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) das neue Grundsicherungsgeld beschlossen. Auf die 5,3 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld kommen verschärfte Regeln zu.
Der Name „Bürgergeld“ soll nach dem Willen der Union nach drei Jahren wieder gestrichen werden. Das Gesetz soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Zunächst wird der Entwurf nun in Bundestag und Bundesrat beraten. Neuer Streit und Änderungen sind nicht ausgeschlossen. An der SPD-Basis gibt es große Widerstände gegen die Reformpläne.
Bas sagte im ARD-Morgenmagazin: „Wir wollen, dass die Menschen wieder auf eigene Füße kommen, wenn sie arbeiten können, dass sie auch Maßnahmen bekommen und auch Unterstützung und Hilfe.“ Gegenüber jenen, „die könnten, aber nicht wollen“, solle der Staat aber Mitwirkung einfordern. Kanzler Friedrich Merz (CDU) betonte auf X: „Es gilt das Prinzip: „Fördern und Fordern“. Damit sich Arbeiten lohnt und diejenigen, die den Sozialstaat brauchen, nicht im Stich gelassen werden.“
In der Regierung waren bis zuletzt Details zum geplanten Komplettentzug von Leistungen umstritten gewesen. Das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) und das Innenressort von Alexander Dobrindt (CSU) hatten den Entwurf vergangene Woche zunächst nicht für das Kabinett freigegeben.
Die Grundsicherung soll nun gestrichen werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds nicht erreichbar sind: Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen; auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht dann. Vorher müssen die Behörden den Betroffenen den Plänen zufolge Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden.
Die Befürchtung im Wirtschaftsministerium war gewesen, dass jemand, der sich nicht erreichen lässt, die Sanktion vereiteln kann. Nun soll klar sein: Betroffene sollen den Leistungsentzug nicht durch Abtauchen verhindern können.
Die neuen Sanktionsregeln sollen das verfassungsmäßig Erlaubte ausschöpfen. Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn künftig ein Arbeitsloser zum Beispiel keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Rund 150 Euro im Monat fließen dann weniger. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Nach dem dritten Mal folgt der Mechanismus zur Komplettstreichung.
2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen begrenzt: Es untersagte damals mögliche höhere Kürzungen. 30 Prozent weniger blieben erlaubt.
Vorübergehend waren die Sanktionen in Folge ganz ausgesetzt. Heute gilt: Wenn Arbeitslose Termine, zumutbare Jobangebote oder Weiterbildungen nicht wahrnehmen, gelten Kürzungsstufen von 10, 20 oder 30 Prozent. Dabei betreffen die Sanktionen nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten. Vergangenes Jahr gab es pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 solcher Kürzungen.










