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Home » Neue Gebühr für Solarbesitzer: Höherer Stromgrundpreis irritiert PV-Branche
Wirtschaft

Neue Gebühr für Solarbesitzer: Höherer Stromgrundpreis irritiert PV-Branche

By zeit-heute.deMai 30, 20263 Mins Read
Neue Gebühr für Solarbesitzer: Höherer Stromgrundpreis irritiert PV-Branche
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Höherer Grundpreis

Neue Gebühr für Solarbesitzer kommt: So hoch soll sie sein


Aktualisiert am 30.05.2026 – 04:01 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 0258011003Vergrößern des Bildes

Installation einer Solaranlage auf einem Hausdach: Eigentümer von PV-Anlagen sollen künftig mehr für Strom bezahlen. (Quelle: IMAGO/David Inderlied/imago)

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Wer in Deutschland eine PV-Anlage hat, soll ab 2029 einen höheren Strompreis bezahlen. Die Solarbranche ist empört und zeigt jetzt, was das kosten soll.

Für Eigentümer von Solaranlagen ändern sich in den nächsten Jahren die Rahmenbedingungen fundamental. Zunächst einmal durch die von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung, die nach ihrem Willen ab 2027 greifen soll. Stattdessen sollen Solarbesitzer ihren Strom künftig über einen Drittanbieter verkaufen müssen – zu Marktpreisen.

Und jetzt kommt noch eine weitere Neuerung hinzu, die diese Woche von der Bundesnetzagentur (BNetzA) verkündet wurde. Demnach sollen Eigentümer von PV-Anlagen auf dem Dach künftig einen höheren Grundpreis für Strom bezahlen. „Das ist ein Gebot der Fairness“, sagte dazu BNetzA-Präsident Klaus Müller. Die BNetzA gehe davon aus, dass dieser Grundpreis bei unter 100 Euro pro Jahr liegen wird. Dieser würde zusätzlich zum üblichen Grundpreis auf Strom hinzukommen.

3.000 Euro Mehrkosten für Solarbesitzer

Was ist der Grundpreis?

Bei allen Stromkunden hat der Stromtarif zwei Bestandteile: Arbeitspreis und Grundpreis. Der Arbeitspreis ist der, der sich am Stromverbrauch orientiert. Er wird in Cent pro Kilowattstunde ausgewiesen. Der durchschnittliche Arbeitspreis liegt heute bei rund 30 Cent/kWh.
Der Grundpreis ist hingegen ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch bezahlt wird. Damit decken Stromunternehmen ihre Fixkosten ab. Der Grundpreis liegt im Schnitt um die zehn Euro im Monat, häufig aber auch deutlich darunter. Es gibt auch Verträge ohne Grundpreis. Bei diesen ist dafür meistens der Arbeitspreis höher als bei anderen Stromtarifen.

Das sehen aber nicht alle so. Nach Berechnungen des Solarverbands BSW Solar dürfte der Preis eher bei 150 Euro im Jahr liegen. Die Höhe des Preises würde regional unterschiedlich ausfallen, da er von den örtlichen Verteilnetzbetreibern erhoben wird. Davon gibt es 850 unterschiedliche im Land – der Preis wird mutmaßlich also je nach regionalen Bedingungen variieren.

Die Berechnungsgrundlage des BSW Solar geht auf das Beispiel Bayernwerk zurück, erklärt der Verband auf Nachfrage. Mit Mehrwertsteuer kommt BSW Solar für eine herkömmliche Solaranlage auf 155 Euro pro Jahr. „Über eine Anlagenlaufzeit von 20 Jahren ergeben sich damit Zusatzkosten in Höhe von 3.000 Euro. Die Kosten für ein typisches PV-System inklusive Speicher dürften sich damit um erhebliche rund 15 Prozent erhöhen“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig zu t-online. Vor dem Hintergrund der Pläne aus dem Wirtschaftsministerium würden private Solaranlagen immer unattraktiver, glaubt der Verband.

Solar ist wichtig für die Klimaziele

Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) teilt diese Sorge und bemängelt insbesondere die geplante Ausnahmeregelung für Balkonkraftwerke – sie sollen keinen Zuschlag zahlen müssen. „Während Steckersolargeräte verschont bleiben, werden klassische Dachanlagen zusätzlich belastet. Das fördert kleinere oder auf Nulleinspeisung ausgelegte Anlagen und schwächt die Markteinbindung“, schreibt der Verband. Der bne würde stattdessen dynamische Netzentgelte für Einspeiser befürworten, die Solarbesitzern klare Preisanreize liefern würden. Damit bekämen Solarbesitzer einen Anreiz, in den besonders ausgelasteten Mittagsstunden weniger Strom einzuspeisen.

Solche dynamischen Netzentgelte will die BNetzA jetzt auch entwickeln. Eingeführt werden sollen sie aber frühestens 2032.

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