
Hausdurchsuchung bei Marius Borg Høiby?
Neue Ermittlungen gegen Mette-Marits Sohn
12.01.2026 – 18:12 UhrLesedauer: 2 Min.
In Kürze muss sich Marius Borg Høiby wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Kurz vor dem Prozessbeginn soll nun auch wegen neuer Vorwürfe gegen ihn ermittelt werden.
Mitten in der Vorbereitung auf ein Strafverfahren gegen Marius Borg Høiby gibt es offenbar neue Vorwürfe. Die Polizei soll seine neue Wohnung durchsucht haben, im Raum stehen frische Vorwürfe.
Wie die norwegische Zeitung „Aftenposten“ berichtet, durchsuchten Ermittler kurz vor Weihnachten die Wohnung des 28-Jährigen in Oslo. Die Maßnahme stehe nicht im Zusammenhang mit der bestehenden Anklage, sondern betreffe ein weiteres Verfahren. Ermittler würden von mehreren Straftaten sprechen, eine davon sei „schwerwiegend“.
Das Apartment im Nobelviertel Frogner, in dem die Hausdurchsuchung stattgefunden haben soll, hatte er erst wenige Wochen zuvor bezogen. Voraussetzung für eine gerichtliche Genehmigung zur Durchsuchung ist in Norwegen, dass eine Tatbeteiligung mit mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit angenommen wird. Eine Pressesprecherin der Osloer Polizei habe die Hausdurchsuchung zwar nicht bestätigt, dafür aber die neuen Ermittlungen. Welche Vorwürfe konkret untersucht werden, ist bisher nicht öffentlich bekannt.
Borg Høiby lebt seit Dezember nicht mehr auf dem Gelände des Königshauses. Seine neue Adresse liegt unweit der Wohnung seiner Ex-Freundin, die ihn im Sommer 2024 wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Gegen ihn besteht ein Annäherungsverbot, laut Polizei soll er dieses wiederholt missachtet haben.
Ob Kronprinzessin Mette-Marit und ihr Mann Haakon im Vorfeld über die erneute Maßnahme informiert wurden, ist unklar. Über eine frühere Hausdurchsuchung, als Høiby noch auf dem Schlossgelände lebte, sollen die Royals im Vorfeld Bescheid gewusst haben.
Der Strafprozess gegen den 28-Jährigen beginnt am 3. Februar in Oslo. In 32 Punkten, darunter vier mutmaßliche Vergewaltigungen, ist Borg Høiby angeklagt. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.











