Gesundheit
Nächster Anlauf zu umstrittenen neuen Organspende-Regeln
Aktualisiert am 24.09.2026 – 13:48 UhrLesedauer: 3 Min.
Tausende Schwerkranke warten auf eine gespendete Niere oder Leber. Um zu mehr Transplantationen zu kommen, wird schon lange über ein ganz anderes Prinzip diskutiert. Im Parlament wird das nun konkret.
Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden startet ein neuer Anlauf für eine weitreichende Änderung der gesetzlichen Regeln. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe brachte einen Entwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung in den Bundestag ein. Sie würde für Erwachsene bedeuten: Jeder gilt automatisch als Organspender nach dem Tod – außer man hat widersprochen. Bisher ist für Entnahmen ein ausdrückliches Ja nötig. Eine andere Gruppe lehnt dies strikt ab und brachte einen Gegenvorschlag ein.
Für die Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf – nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam.
Was die Befürworter wollen
Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar wies auf Tausende Menschen auf Wartelisten hin und betonte: „Die Organspende ist und bleibt freiwillig.“ Verändert werden solle aber die Ausgangslage. Aktiv werden solle künftig, wer nicht spenden wolle.

Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner schilderte die Geschichte einer Freundin, die 2009 eine Leber erhalten habe und dadurch 17 Jahre weiterleben konnte. In diesem Jahr sei sie gestorben. „Eine zweite Spenderleber hätte ihre Rettung sein können. Doch wir haben auch 2026 zu wenig Organe.“ Zugleich betonte er: „Niemand muss Spender sein. Die Würde des Menschen, die Selbstbestimmung bleibt unberührt, weil man immer Nein sagen kann.“
Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum „Regelfall“ werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen künftig auch dann zulässig sein, wenn man „nicht widersprochen“ hat. Vorgesehen ist verstärkte Aufklärung.
Im Bundestag liegt daneben auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte: „Das Problem ist einfach, wir haben viel zu wenig Organe.“ Trotz neuer Ansätze bei Aufklärung und Dokumentation habe sich die Lage nicht wirklich verbessert. Einem Erwachsenen könne man zumuten, zu dokumentieren, wie er zur Spende stehe.
Was eine andere Gruppe will
Auch eine zweite Abgeordnetengruppe will zu mehr Organspenden kommen – aber über mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden. Sie stellt sich strikt gegen die Widerspruchsregelung. „Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden“, lautet ein Kernargument. Mit einem Antrag zielt die Gruppe unter anderem darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger „zeitnah“ nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendebereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten – neben Ja und Nein auch „unentschieden“.











