Ist der Zugang zu Ihrem Grundstück durch den Nachbar erschwert, verwehrt er Ihnen das Wegerecht. Wir verraten, wie Sie sich richtig verhalten.
Streitigkeiten mit den Nachbarn sind keine Seltenheit. Beschränkt oder blockiert Ihr Nachbar das Wegerecht, sind Sie bei der Nutzung Ihres Grundstücks oder Ihres Hauses behindert. Selbst als friedliebender Mensch können Sie das nicht hinnehmen. Nutzen Sie unsere Tipps, um die Situation zu klären.
Bei geteilten Grundstücken entsteht ein Wegerecht. Liegt Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück hinter dem Ihres Nachbarn und hat keine direkte Anbindung zur Straße, sind Sie auf das Wegerecht angewiesen. Sie haben das Recht, das Grundstück des anderen als Durchgang zu nutzen.
Dieses Recht wird auf zweierlei Arten festgelegt. Einerseits ist ein Privatvertrag möglich, der beim Wechsel des Eigentümers erlischt. Andererseits ist ein an die Immobilie gebundenes und im Grundbuch eingetragenes Wegerecht möglich. Hier spielt es keine Rolle, wenn der Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks wechselt. Legen Sie den Vertrag privat fest, achten Sie dabei auf die Beantwortung folgender Fragen:
Um den Weg mit Ihrem Pkw zu nutzen, reicht ein Wegerecht nicht aus. Hierfür ist ein Fahrtrecht erforderlich, das gesondert vereinbart werden muss.
Ihr Nachbar sperrt den Zugang zum Weg ab 22:00 Uhr oder verhindert den Durchgang auf andere Weise? Egal, ob er einen Hühnerstall gebaut hat oder den Weg mit einem Carport versperrt, das Problem betrifft Sie mittelbar und akut. In diesem Fall ist schnelle Hilfe wichtig. Das Wegerecht ist einklagbar. Bevor Sie diesen Schritt gehen, versuchen Sie es mit unseren Tipps:
Der gerichtliche Weg führt im ersten Schritt über eine offizielle Aufforderung bis zur Abmahnung. Bauliche Blockaden müssen hier erwähnt und zur Beseitigung angemahnt werden. Ist der Zugang zu Ihrem Grundstück komplett blockiert, kann eine einstweilige Verfügung erlassen werden. Sie sichert Ihnen die sofortige Wiederherstellung des Wegerechts.
Sollte sich das Problem dauerhaft nicht lösen lassen, klagen Sie Ihr Wegerecht ein. In einigen Fällen ist eine finanzielle Entschädigung oder Schadenersatz möglich, wenn Ihnen nachweisbar finanzielle Nachteile entstehen.