
„Widerlich“
Tochter zum Missbrauch angeboten: Urteil
Aktualisiert am 23.01.2026 – 06:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Frau bietet im Internet ihr Kind an – und wird angezeigt. Vor Gericht findet die Richterin deutliche Worte für die Mutter.
Das Amtsgericht Augsburg hat eine Mutter zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie ihre siebenjährige Tochter einem Mann zum sexuellen Missbrauch angeboten hatte. Die Mutter forderte für das geplante Treffen 100 Euro und gab ihre Bankverbindung an.
Zu einem Treffen zwischen dem Mann und dem Kind kam es nicht. Der Chatpartner der Frau hatte zuvor bereits die Polizei eingeschaltet.
Vor Gericht räumte die Angeklagte den Messenger-Kontakt ein, behauptete jedoch, sie habe lediglich Pädophile überführen wollen. Die Richterin schenkte dieser Darstellung keinen Glauben: „Da ist kein Funken Wahrheit dran.“ Dennoch schloss das Gericht nicht aus, dass die Frau möglicherweise nur Geld erschwindeln und keinen realen Kontakt herstellen wollte.
„Wir sind schockiert“, erklärte Richterin Sandra Mayer während der Urteilsverkündung und bezeichnete das Verhalten der Mutter als „widerlich“. Für eine solche Tat komme nur eine lange Haftstrafe in Betracht.
Bei der Durchsuchung der Wohnung entdeckten die Ermittler eine pornografische Aufnahme des Mädchens. Die Behörden gehen davon aus, dass die Mutter dieses Foto angefertigt hatte, um es im Internet zu verkaufen.
Die Frau wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiterer Straftaten verurteilt. Nach dem Strafgesetzbuch gilt bereits das Anbieten von Kindern für sexuelle Handlungen als Missbrauchstat. Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Die Richterin äußerte die Hoffnung, dass die inzwischen bei ihrer Großmutter lebende Tochter künftig keinem Einfluss der Mutter mehr ausgesetzt sein werde.










