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Home » Muss ich es beim Parken befolgen?
Mobilität

Muss ich es beim Parken befolgen?

By zeit-heute.deMai 5, 20262 Mins Read
Muss ich es beim Parken befolgen?
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Überraschende Antwort

Schilder im Parkhaus: Muss ich sie befolgen?


Aktualisiert am 05.05.2026 – 13:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Parkhaus: Wer hier parkt, sollte die dort angebrachten Schilder beachten. (Quelle: IMAGO)

Schilder regeln den Verkehrsfluss. Doch was gilt auf dem Parkplatz? Muss man sich auch auf Privatgrund an ein Verkehrsschild halten?

Verkehrszeichen klären Regeln und warnen vor Gefahren. Sie machen den Straßenverkehr sicherer. Aber gelten diese Schilder auch in einem Parkhaus?

Die Antwort lautet: nicht immer. Im Allgemeinen sind Verkehrsschilder im privaten Raum nicht bindend, da diese Schilder in der Regel nur für den öffentlichen Straßenverkehr gelten. Und in vielen Parkhäusern gelten eigene Regeln und Schilder, die von den allgemeinen Verkehrsregeln abweichen können.

So können zum Beispiel einige Parkplätze oder Parkbereiche ausschließlich für bestimmte Nutzergruppen reserviert sein, wie zum Beispiel Behindertenparkplätze oder Mitarbeiterparkplätze. In diesem Fall gilt die besondere Beschilderung des Parkplatzes und nicht die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Verstöße können auch hier teuer werden. Zwar droht kein Bußgeld, dafür aber eine Vertragsstrafe. Denn indem man das Auto im Parkhaus abstellt, geht man mit dem Betreiber einen Vertrag ein.

Es kann auch vorkommen, dass ein Verkehrszeichen aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht befolgt werden kann. Wenn beispielsweise eine Gasse zu eng zum Befahren ist, muss man natürlich auf eine andere ausweichen – selbst wenn hier die Durchfahrt verboten sein sollte.

Auch wer stoppen muss und wer die Vorfahrt hat, wird in Parkhäusern von den bekannten Schildern angezeigt. Wer sie strikt nicht befolgen will, sollte einfach von Folgendem ausgehen: Nahezu jeder andere Nutzer wird die Schilder sehr wohl befolgen. Die Verweigerungshaltung kann also schnell in einem Crash enden und anschließend vor Gericht führen (siehe dazu weiter unten). Vernünftige Autofahrer befolgen nicht zuletzt deshalb natürlich auch im Parkhaus die Stopp- und Vorfahrtsschilder.

Natürlich schreiben Parkhäuser genau dieses Befolgen in ihren Nutzungsbedingungen vor. Und wer nicht mitmacht, bricht demzufolge ebenfalls den Vertrag.

In einem aktuellen Urteil entschied ein Gericht: Verkehrszeichen mögen im privaten Bereich keine bindende Wirkung im Sinne einer Ordnungswidrigkeit haben. Dennoch wurde einer Beklagten ein grober Sorgfaltsverstoß attestiert, da sie trotz eines gegenteiligen Schildes („Vorfahrt gewähren“) einfach weiter fuhr und dadurch einen Unfall verursachte. Bei der Beurteilung gegenseitiger Rücksichtnahme könne man ein solches Schild auch in einem Parkhaus – und den Umgang damit – durchaus mitbewerten, erklärte dazu das Gericht. (Az.: 13 S 122/20)

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