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Home » Muss ich die Handbremse auch bei Automatikautos ziehen?
Mobilität

Muss ich die Handbremse auch bei Automatikautos ziehen?

By zeit-heute.deMai 10, 20262 Mins Read
Muss ich die Handbremse auch bei Automatikautos ziehen?
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Position „P“

Muss ich die Handbremse auch bei Automatikautos ziehen?


Aktualisiert am 10.05.2026 – 10:40 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

„P“ steht für Parken: Automatikfahrer sollten nicht nur den Schalthebel auf die richtige Position stellen, sondern zum Parken auch die Handbremse ziehen. (Quelle: CTK Photo/imago-images-bilder)

Die Handbremse zieht man meist, um das Auto vor dem Wegrollen zu sichern – auch bei Automatikgetrieben? Oder reicht es, den Hebel auf Position „P“ zu stellen?

Viele Fahrer von Automatikautos schalten ihr Fahrzeug einfach in die Parkposition „P“ und verlassen sich darauf, dass es sicher steht. Doch ist das wirklich ausreichend? Oder sollte zusätzlich die Handbremse angezogen werden?

Die Antwort lautet: Technisch ja, aber sicherer ist anders.

Wenn der Wählhebel auf „P“ gestellt wird, verriegelt ein Sperrstift das Getriebe. Dieser greift in die Verzahnung der Antriebswelle ein und blockiert somit die Räder. Das Fahrzeug ist somit gegen Wegrollen geschützt, allerdings nur bis zu einem gewissen Grad.

Denn bei starker Belastung, etwa an einem Hang oder durch einen Ruck (z. B. durch Anstoß oder leichtes Anfahren), kann dieser Sperrstift überfordert sein. Die Folge: Das Getriebe wird beschädigt oder gibt nach und das Fahrzeug rollt los.

Wer auf Nummer sicher gehen will – und das sollte man im Straßenverkehr immer –, zieht zusätzlich die Handbremse an. Moderne Fahrzeuge haben entweder eine klassische Feststellbremse oder eine elektronische Parkbremse. Beide Varianten sichern das Auto zuverlässig, unabhängig vom Getriebezustand.

Außerdem schreiben Versicherungen und Berufsgenossenschaften die Nutzung der Handbremse bei abgestellten Fahrzeugen ausdrücklich vor. Wenn sich das Auto selbstständig macht, weil die Handbremse nicht angezogen war, kann der Versicherungsschutz entfallen.

Früher galt im Winter die Faustregel, lieber auf die Handbremse zu verzichten, da diese bei Frost festfrieren könnte. Das betraf vor allem ältere Fahrzeuge mit Trommelbremsen und ungeschützten Seilzügen. Heute ist das technisch kein Problem mehr, sodass bei modernen Autos auch im Winter die Feststellbremse genutzt werden kann und sollte.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig: § 14 StVO verpflichtet jeden Fahrer, beim Verlassen des Fahrzeugs „die nötigen Maßnahmen zu treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden“. Das bedeutet in der Praxis:

Diese Reihenfolge ist nicht nur sicher. Sondern sie schützt auch vor unnötigen Kosten und Ärger mit Behörden oder Versicherungen.

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