Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Muss das Berliner Testament vom Notar beglaubigt werden?
Das Berliner Testament ist eine beliebte Möglichkeit für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln. Es legt fest, dass im Todesfall ein Partner zunächst Alleinerbe wird, bevor das Vermögen an die gemeinsamen Kinder oder andere Erben weitergegeben wird.
Doch wie stellt man sicher, dass es auch gültig ist? Das fragt sich ein t-online-Leser. Er möchte wissen: „Ist es notwendig, das Berliner Testament von einem Notar beglaubigen zu lassen?“
Rein rechtlich gesehen müssen Sie ein Berliner Testament nicht notariell beglaubigen lassen, damit es wirksam ist. Ehepartner können es selbst verfassen – dabei müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann es sinnvoll sein, ein Berliner Testament notariell beglaubigen zu lassen. So ist sichergestellt, dass das Testament juristisch korrekt und ohne Missverständnisse verfasst ist. Damit bietet ein beglaubigtes Testament einen höheren Schutz vor Anfechtungen. Und: Im Erbfall wird es automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt, wodurch keine zusätzliche Eröffnung nötig ist – das spart Kosten.
Allerdings verursacht die Beglaubigung beim Notar selbst auch Gebühren. Diese richten sich nach dem Gesamtwert des vererbten Vermögens. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt (mehr dazu hier). Bei einem Vermögen von beispielsweise 100.000 Euro fallen etwa 330 Euro an Notarkosten an, zuzüglich eventueller Auslagen.