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Home » Musikproduzent wird wegen Musical-Pleite verklagt
Unterhaltung

Musikproduzent wird wegen Musical-Pleite verklagt

Von zeit-heute.deNovember 28, 20252 Min Gelesen
Musikproduzent wird wegen Musical-Pleite verklagt
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Musikproduzent wird wegen Musical-Pleite verklagt

Nach Musical-Pleite

Musikproduzent Ralph Siegel wird verklagt

27.11.2025 – 17:11 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ralph Siegel: Der Musikproduzent soll eine hohe Summe zahlen. (Quelle: IMAGO / Funke Foto Services)

Das Musical „N bisschen Frieden“ enttäuschte vor drei Jahren die Veranstalter. Das Projekt wurde zum großen Flop. Muss Ralph Siegel jetzt dafür geradestehen?

Die Pleite des Musicals „N bisschen Frieden“ in Duisburg beschäftigt drei Jahre später das Duisburger Landgericht. Am 18. Dezember soll verkündet werden, ob der bekannte Musikproduzent Ralph Siegel dem Insolvenzverwalter der Betreiberfirma noch mehr als 100.000 Euro zahlen muss.

Es sollte der große Neuanfang nach der Coronakrise werden und endete in einem gewaltigen Flop: Schon nach wenigen Vorstellungen zogen die Betreiber des Musicals im Herbst 2022 die Reißleine. Der Ticket-Vorverkauf lief einfach zu schlecht.

Ralph Siegel war an der Betreiberfirma zu 45 Prozent beteiligt. Derselbe Anteil entfiel auf die Eigentümer des Theaters, und zehn Prozent sicherte sich der Produzent und Theaterdirektor Wolfgang DeMarco. Dieser erklärte am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht, es sei vereinbart worden, dass die beiden Hauptanteilseigner bis zur Premiere jeweils 300.000 Euro einbringen würden. Damit sollten Gagen, Kostüme und vor allem das Marketing bezahlt werden.

Siegel soll letztendlich aber nur 195.000 Euro gezahlt haben. Wie aus zahlreichen im Prozess verlesenen E-Mails hervorgeht, leitete er die immer nachdrücklicheren Bitten von DeMarco zumeist an eine Hamburger Rechtsanwältin weiter. „Ich sollte für Herrn Siegel klären, wofür das Geld überhaupt verwendet werden sollte“, sagte sie als Zeugin vor Gericht.

Die Zeugin erklärte weiter, sie habe sich mit dem Theaterdirektor schließlich darauf verständigt, dass die noch ausstehenden 105.000 Euro bis zur Premiere nicht gezahlt werden. „Wir wollten erst einmal abwarten, wie die erste Vorstellung beim Publikum ankommt.“

Das Gericht muss nun entscheiden, wie bindend die vorherige Absprache war und ob dem Insolvenzverwalter das Geld nachträglich noch zusteht.

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