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Home » Mordfall Fabian: Verteidigung gibt Manipulationsversuche zu
Panorama

Mordfall Fabian: Verteidigung gibt Manipulationsversuche zu

By zeit-heute.deJuli 9, 20262 Mins Read
Mordfall Fabian: Verteidigung gibt Manipulationsversuche zu
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Manipulationsversuche im Gefängnis

Fabians Vater zu Gina H.: „Versuch, stark zu sein“


Aktualisiert am 09.07.2026 – 18:10 UhrLesedauer: 3 Min.

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Die Angeklagte im Fall Fabian: Am Donnerstag gab ihr Anwalt Manipulationsversuche zu. (Quelle: Danny Gohlke/dpa)

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Beim letzten Verhandlungstermin vor der Sommerpause geht es um die Psyche der Angeklagten – und um Manipulationsversuche im Gefängnis.

Am Donnerstag hat der langjährige Psychotherapeut von Gina H. vor dem Landgericht Rostock ausgesagt. Der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie behauptete: Die Angeklagte habe Fabian geliebt, „als wäre es ihr eigenes Kind“. Nach seinem Eindruck sei das Verhältnis zu Fabian sehr liebevoll und fürsorglich gewesen.

Die Aussage steht in scharfem Kontrast zur Anklage: Gina H. wird vorgeworfen, den achtjährigen Sohn ihres Partners Matthias R. erstochen zu haben, weil sie das Kind als Störfaktor in einer komplizierten Beziehung empfand.

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Gina H. berichtete von innerer Leere und Angst vor Menschen

Der Arzt, der die heute 30-Jährige von 2017 bis 2025 behandelte, sprach am letzten Verhandlungstermin vor der Sommerpause über den geistigen Gesundheitszustand seiner ehemaligen Patientin. Demnach leidet Gina H. unter einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomatik. Allerdings sei die Störung weniger schwer ausgeprägt, und er habe in der Behandlungszeit nie die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme gesehen, sagte der Therapeut.

Fabian aus Güstrow: Er wurde mit mindestens sechs Messerstichen getötet.Vergrößern des Bildes
Fabian aus Güstrow: Er wurde mit mindestens sechs Messerstichen getötet.

Sie habe ihm gegenüber von einer inneren Leere und einer ausgeprägten Angst vor Menschenmassen berichtet. Das sei auch ein Grund gewesen, warum sie nicht gearbeitet habe.

„Ich sehe da schon einen Widerspruch“

Borderline-Störungen sind Persönlichkeitsstörungen, die vor allem durch die Instabilität von Emotionen, Stimmung und zwischenmenschlichen Beziehungen gekennzeichnet sind. Das treffe auf die Angeklagte zu, betonte der Arzt.

Gina H. bezog wegen ihrer psychischen Probleme eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Richter Holger Schütt verwies darauf, dass sie dennoch täglich mit voller Leistungsfähigkeit ihre fünf Pferde versorgte und auch auf Turniere mit vielen Menschen fuhr.

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„Ich sehe da schon einen Widerspruch“, sagte der Zeuge – und fuhr fort: Im Laufe der Jahre sei die Sozialphobie seiner Patientin schwächer geworden. Sie habe sich nach seinem Eindruck auch in schwierigen Situationen gut abgrenzen können.

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