Diese Folgen drohen
Rote Ampel überfahren: Die Strafen sind höher, als Radfahrer denken
Aktualisiert am 17.04.2025 – 09:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer auf dem Rad bei Rot über die Ampel fährt, riskiert nicht nur seine Sicherheit. Strafen gibt es sogar für Kinder ab 14 Jahren – und die haben es in sich.
Wer bei Rot weiterradelt, muss mit strengen rechtlichen Konsequenzen rechnen: Bußgelder und Punkte in Flensburg können die Folge sein. Alle wichtigen Regeln und Folgen im Überblick.
Die Regel ist einfach: Radfahrer müssen, wenn vorhanden, eine eigene Fahrradampel beachten. Ist keine vorhanden, gilt die normale Ampel für die Fahrzeuge auf der Fahrbahn.
Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann teuer werden. Die Bußgelder liegen je nach Schwere des Verstoßes zwischen 60 und 180 Euro (siehe unten). Hinzu kommt immer ein Punkt in Flensburg. Bescheide können bereits gegen Kinder ab 14 Jahren erlassen werden.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen:
Übrigens: Ampelblitzer erfassen auch Radfahrer. Die Herausforderung besteht allerdings darin, die Verstöße nachzuvollziehen, da Fahrräder kein Nummernschild haben. Bußgeldbescheide gibt es deshalb in der Regel nur, wenn ein Polizeibeamter den Verstoß persönlich beobachtet hat.
Auch beim Radfahren gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz. Das bedeutet, dass nur die Anordnungen beachtet werden müssen, die während der Fahrt als sichtbare Verkehrszeichen oder Lichtzeichen erscheinen und bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt ohne Weiteres wahrgenommen werden können.
Insbesondere bei Ampeln mit Bedarfsschaltung durch Kontaktschleifen kann es Ausnahmen geben. Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die Anhalteanordnung unwirksam ist, wenn diese Schaltung technisch nicht ausgelöst werden kann.
In einem konkreten Fall wurde eine Radfahrerin nach fünf Minuten Wartezeit an einer vermeintlich defekten Ampel erwischt. Das Gericht hob das Bußgeld von 100 Euro auf, da weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorlagen (Az.: 5 ORbs 25/23).