
Beziehen Sie im Alter Ihre Betriebsrente, müssen Sie auf diese Einkünfte in der Regel auch Steuern und den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Dieser liegt im Durchschnitt bei 14,6 Prozent. Dazu kommt 2026 ein kassenindividueller Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent. Der Beitrag für die Pflegeversicherung liegt 2026 weiter bei 3,6 Prozent, für Kinderlose bei 4,2 Prozent.
Allerdings gibt es einen Freibetrag für alle, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind. 2026 liegt dieser bei 197,75 Euro. Nur auf den Betrag, der darüber liegt, müssen Sie den Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt eine Freigrenze. Das bedeutet: Liegt Ihre Betriebsrente über 197,75 Euro zahlen Sie auf die gesamte Betriebsrente Pflegeversicherungsbeitrag.
Zudem kann es sein, dass Sie neben den Versicherungsabgaben auch Steuern auf Ihre Betriebsrente zahlen müssen. Diese schmälern den Betrag zusätzlich.
Betriebsrenten sind normalerweise zu 100 Prozent steuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob Sie die Betriebsrente als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlung überwiesen bekommen. Wie viele Steuern Sie auf die Betriebsrente zahlen müssen, hängt von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz ab.
Normalerweise zahlen Sie als Rentner aber weniger Steuern als ein Arbeitnehmer. Schließlich dürfte auch Ihr Einkommen im Ruhestand geringer ausfallen als zuvor. Beziehen Sie eine Einmalzahlung aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, sorgt auch die Fünftelregelung bei der Steuer für Entlastung.











