Jahrelanger Missbrauch durch Jugendbetreuer?
Mitarbeiter eines Kinderheims in U-Haft
05.03.2026 – 18:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Junge lebt im Kinderheim. Dort wird er mutmaßlich zum Opfer eines Kinderschänders. Jetzt sitzt ein Verdächtiger in U-Haft.
Ein leitender Mitarbeiter eines Kinderheims in Wunsiedel ist festgenommen worden. Er soll einen mittlerweile neunjährigen Jungen zwischen 2023 und 2025 mehrfach sexuell missbraucht haben, wie die Staatsanwaltschaft Hof und Polizei am Donnerstag mitteilten. Am Mittwoch habe ein Ermittlungsrichter einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 49-Jährigen erlassen, hieß es weiter. Nun sitze er in U-Haft.
Die mutmaßlichen Taten sollen sich nicht im Heim selbst, sondern am Wohnort des Mannes in Hof ereignet haben. Der Junge sei bis September 2024 in dem Kinderheim untergebracht gewesen, hieß es. Danach soll es noch Privatkontakte zwischen ihm und dem Verdächtigen gegeben haben. Die Mutter des Kindes habe im Herbst 2025 Anzeige erstattet. Bei der Durchsuchung des Anwesens des Verdächtigen stellte die Polizei nach eigenen Angaben mehrere Beweismittel sicher.
Der Träger des Heims ist die katholische Jugendfürsorge im Bistum Regensburg. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher, der Mitarbeiter sei im Dezember 2025 vom Dienst freigestellt worden. Anschließend sollen die zuständigen Heimaufsichten sowie Jugendämter informiert worden sein. Man sorge für „stabile Rahmenbedingungen in der Einrichtung, für die Kinder, Jugendlichen und Fachkräfte“, führte er aus. Weitere öffentliche Angaben werde man während des laufenden Verfahrens nicht machen.
In dem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel leben laut der Einrichtung knapp 90 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene; rund 80 Fachkräfte sind dort beschäftigt.
Das Heim war bereits 2023 in die Schlagzeilen geraten: Ein damals zehnjähriges Mädchen wurde dort missbraucht und getötet. Einen Zusammenhang zwischen diesem Fall und dem aktuellen Verfahren gebe es nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hof. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Verdächtigen die Unschuldsvermutung.











