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Home » Ministerin plant Verbot für „begleitetes Trinken“
Gesundheit

Ministerin plant Verbot für „begleitetes Trinken“

By zeit-heute.deMärz 31, 20262 Mins Read
Ministerin plant Verbot für „begleitetes Trinken“
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„Begleitetes Trinken“

Bier oder Wein ab 14? Ministerin plant Verbot

30.03.2026 – 15:42 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Im Kreis der Familie: Zwei Teenager stoßen zu Hause mit Sekt an. (Quelle: Annette Riedl/dpa/dpa-bilder)

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das „begleitete Trinken“ beenden.

Wein, Bier oder Sekt ab 14 Jahren unter Aufsicht der Eltern – das soll in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Jugendministerin Karin Prien (CDU) plant ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens in einem Gesetz zum Umbau der Kinder- und Jugendhilfe. Der Entwurf, über den zunächst „Politico“ berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist der Konsum dieser Getränke schon ab 14 Jahren erlaubt, auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die Regelung stammt aus dem Jahr 1952. Wegen der Suchtgefahren hatten sich die Gesundheitsminister schon vergangenes Jahr für ein Verbot ausgesprochen.

Jetzt packt Prien dies in ihren Gesetzentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe. Die jetzige Regel „schwächt den Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung einer besseren Suchtprävention“, heißt es darin. Und weiter: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer sorgeberechtigten Person erlaubt, wird gestrichen.“

Der sogenannte Referentenentwurf wird nun zunächst mit Experten aus Verbänden erörtert. Anschließend müsste er noch im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat gebilligt werden. Wann er in Kraft treten kann, ist offen.

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