
Ausnahmen der Erbschaftsteuer
Dieses Schlupfloch kostet den Staat Milliarden
Aktualisiert am 07.01.2026 – 11:01 UhrLesedauer: 3 Min.

Große Vermögen, keine Steuer? Insbesondere Firmenerben profitieren bei der Erbschaftsteuer von großzügigen Verschonungsregelungen.
Noch nie wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt wie 2024: 113,2 Milliarden Euro waren die Erbschaften wert. Doch dieser Rekordsumme stehen vergleichsweise geringe Steuereinnahmen gegenüber. 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer setzten die Finanzämter fest, vereinnahmt wurden davon jedoch nur 9,9 Milliarden Euro.
Die Diskrepanz lässt sich auf wenige sehr große Erbschaften zurückführen. So wurden 2024 in 45 Fällen mehr als 3,3 Milliarden Euro an Steuern erlassen. Statt 3,5 Milliarden Euro zahlten diese Erben nur 182 Millionen. Und das legal – dank einer Sonderregelung im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
„Verschonungsbedarfsprüfung“ nennt sich das Schlupfloch, das den deutschen Staat Jahr für Jahr Milliarden kostet. Denn damit können selbst Milliardenerben einen Steuererlass erhalten, indem sie sich vor dem Finanzamt „arm“ rechnen. Gleiches gilt, wenn die Vermögensübertragung zu Lebzeiten als Schenkung erfolgt.
Das funktioniert so: Erbt man ein Unternehmen, das mehr als 26 Millionen Euro wert ist, kann man prüfen lassen, ob man bei der Erbschaftsteuer verschont wird. Dafür muss man nachweisen, dass man die Überweisung ans Finanzamt aus eigenen Mitteln nicht stemmen kann. Der Clou dabei: Ob das Erbe einen zum Millionär oder Milliardär macht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur der Kontostand vor der Erbschaft oder Schenkung. Und den kann man mit allerlei Tricks senken:
Und es gibt noch eine skurrile Ausnahme im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht: Erbt man bis zu 299 vermietete Wohnungen, zahlt man darauf Steuern. Ab 300 Mietwohnungen gilt man mit diesem Erbe oder dieser Schenkung als „Wohnungsunternehmen“ und besitzt nun steuerbefreites Betriebsvermögen. Es werden keine Steuern fällig.
So werden große Erbschaften mitunter viel niedriger besteuert als kleine. Aktuell liegt der effektive Steuersatz bei großen Erbschaften laut Statistik bei nur 1,5 Prozent. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht von einem „staatlich organisierten Steuergeschenk“.










