Meldepflicht bei Auslandsreisen?
Pistorius-Haus wehrt sich gegen brisanten Vorwurf
02.06.2026 – 16:55 UhrLesedauer: 4 Min.

Müssen wehrfähige Männer längere Auslandsreisen bei der Bundeswehr melden? Noch immer sorgt die Frage für Verwirrung und teils scharfe Kritik. Das Verteidigungsministerium hat nun eine Klarstellung geliefert.
Die Debatte über eine Meldepflicht für wehrpflichtige Männer, die länger ins Ausland reisen, ist um ein Kapitel reicher. Nachdem ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags dem Haus von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vorgeworfen hatte, beim Erteilen von Ausnahmen von der Meldepflicht rechtswidrig vorzugehen, hat das Ministerium nun reagiert und den Vorwurf zurückgewiesen.
Man habe das Gutachten aus dem Bundestag „selbstverständlich zur Kenntnis genommen und intern geprüft. Die darin enthaltene Rechtsauffassung teilen wir nicht“, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums am Dienstag in einer Mitteilung. Das Wehrpflichtgesetz ermögliche es dem Ministerium ausdrücklich, Ausnahmen bei der Genehmigungspflicht von Auslandsreisen zuzulassen, heißt es. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Sicherheitslage sei aktuell keine Genehmigungspflicht erforderlich oder absehbar. „Im Ergebnis ist daher eine entsprechend anlassbezogene, generelle Ausnahme für alle Betroffenen möglich.“
PR-Panne im Ministerium
Auslöser des Streits ist eine neue Passage aus Pistorius’ Wehrdienstgesetz, wonach sich Männer zwischen 18 und 45 Jahren Auslandsreisen von mehr als drei Monaten genehmigen lassen müssen. Tatsächlich ist die Regelung Jahrzehnte alt, galt aufgrund der ausgesetzten Wehrpflicht bislang aber nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall.

Nachdem sie zunächst niemandem aufgefallen war, sich nach einem Medienbericht aber scharfe öffentliche Kritik daran entzündete, lenkte das Verteidigungsministerium ein: Es erließ im April eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung mehr notwendig sei – solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Die PR-Panne, die man so möglichst schnell beseitigen wollte, zog jedoch weitere Kreise, bis sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags damit beschäftigte. Der befand gerade in einem 13-seitigen Gutachten, dass die Allgemeinverfügung nicht rechtens sei – und damit möglicherweise ungültig.
Kompetenzen „weit überschritten“
In dem am Montag bekannt gewordenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes heißt es, das Ministerium dürfe zwar laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen. Mit der Allgemeinverfügung habe es aber eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es im Gutachten. Das bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
Wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, müssten auch noch Fälle übrig bleiben, für die das Gesetz weiterhin gelte, schreiben die Gutachter. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall.“ Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nehme jedoch alle Männer von der Genehmigungspflicht aus. Dies dürfte dazu führen, dass die Pflicht keine Wirkung mehr habe, „da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht fällt“. Dazu sei die Exekutive, also das Ministerium, aber nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“, schreiben die Wissenschaftler des Bundestags weiter.












