
Nach Gerichtsurteil
Melanie Müller äußert sich mit deutlichen Worten
23.01.2026 – 08:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Schlagersängerin Melanie Müller kämpft weiter: Nach dem Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes legt sie Revision ein. Auf Instagram kritisiert sie die Justiz.
Melanie Müller will weiterhin nicht aufgeben. Die Partysängerin hatte Mitte Januar auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, ist das Landgericht überzeugt.
Die einstige RTL-Dschungelkönigin akzeptiert die Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Die 37-Jährige hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun wird sich das Oberlandesgericht Dresden (OLG) mit dem Fall beschäftigen. Auch auf Instagram setzt sich Melanie Müller zur Wehr.
Dort schreibt sie am Donnerstag: „Trotz enormer Kosten aus diesem Rechtsstreit habe ich mich entschieden, gegen dieses für mich eher politisch motivierte Urteil vorzugehen.“ Sie übt Kritik an der juristischen Arbeit, sagt, es seien weder „Entlastungszeugen gehört noch konnte mir auch nur ansatzweise ein Vorsatz nachgewiesen werden“. Sie sagt: „Ich und auch andere Künstler machen solche Handbewegungen in ihrer Show immer wieder und laufen damit Gefahr hier auch verdächtigt zu werden. Sie hoffe in der nächsten Instanz „auf einen fairen Prozess“ und einen „neutralen und unpolitischen Blick auf die Sache“.
Das Landgericht verhängte im Januar eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Melanie Müllers deutlich geringer eingestuft hatte.
Melanie Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.











