Der höhere Pflegebeitrag, der für Arbeitnehmer bereits seit dem 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen ist, ist bei Rentnern bisher noch gar nicht angekommen. Die Erhöhung geschieht bei ihnen erst nachträglich zum 1. Juli 2025. Das heißt: Ab dann gilt auch für Rentner nicht nur der höhere Pflegebeitrag, die bisher nicht gezahlten Erhöhungen werden auch einkassiert. Die Deutsche Rentenversicherung informiert darüber in der Rentenanpassungsmitteilung, die voraussichtlich im Juni und Juli verschickt wird.