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Home » Mann übergießt Partnerin mit kochendem Öl: Urteil an Landgericht Frankfurt
Panorama

Mann übergießt Partnerin mit kochendem Öl: Urteil an Landgericht Frankfurt

Von zeit-heute.deDezember 22, 20252 Min Gelesen
Mann übergießt Partnerin mit kochendem Öl: Urteil an Landgericht Frankfurt
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Mann übergießt Partnerin mit kochendem Öl: Urteil an Landgericht Frankfurt

Er spricht von Manipulation

Nach 14 Jahren Beziehung: Mann übergießt Ex mit kochendem Öl

Aktualisiert am 22.12.2025 – 15:39 UhrLesedauer: 2 Min.

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Schild des Landgerichts Frankfurt (Symbolbild): Ein Mann wurde zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt. (Quelle: IMAGO / Ralph Peters)

Weil seine Partnerin eine Affäre hatte, übergießt ein Mann sie mit heißem Öl. Am Ende des Prozesses wirft die Staatsanwältin ihm „Täter-Opfer-Umkehr“ vor.

Das Frankfurter Landgericht hat einen 51-jährigen Mann zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er seine langjährige Partnerin im Schlaf mit heißem Öl übergossen hat. Der Mann muss der Frau zudem 50.000 Euro Schmerzensgeld und knapp 11.000 Euro Schadensersatz zahlen. Seine Partnerin erlitt schwere Verbrennungen zweiten Grades auf 18 Prozent ihrer Körperoberfläche.

Die Tat ereignete sich am 5. März dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung des Paares in Frankfurt am Main. Der Mann erhitzte am frühen Morgen in der Küche Olivenöl in einer Pfanne und übergoss damit seine schlafende Partnerin. Anschließend rief er den Rettungsdienst und suchte danach stark alkoholisiert eine Polizeidienststelle auf. Er gab an, er habe „Scheiße gebaut“.

Die Frau musste wochenlang im Krankenhaus behandelt und mehrfach operiert werden. Neben den Verbrennungen ist auch ihr Gehör dauerhaft geschädigt. Da sie laut Gericht zwar für ihr Leben gezeichnet, aber nicht dauerhaft entstellt ist, wurde der ursprüngliche Vorwurf der schweren Körperverletzung auf gefährliche Körperverletzung herabgestuft.

Die Richterin beschrieb die Tat als „tragisches und erschütterndes“ Ende einer ehemals harmonischen Beziehung. Das Paar war 14 Jahre zusammen, bevor es zur Gewalttat kam. Der Mann habe eine Affäre seiner Partnerin als „tiefe narzisstische Kränkung“ empfunden und sich in ein „paranoides Erleben“ hineingesteigert. Die Tat sei in einem „psychischen Ausnahmezustand“ als „einmalige Entgleisung“ geschehen.

In seinen abschließenden Worten sagte der Angeklagte vor Gericht mit erstickter Stimme: „Es tut mir unendlich leid.“ Bei der Tat habe er „neben sich gestanden“. Ein Gutachter attestierte dem 51-Jährigen narzisstische Persönlichkeitszüge. Im Prozess behauptete der Mann, seine Partnerin habe ihn manipuliert sowie misshandelt und wies darauf hin, zeitweise in einem Männerschutzheim gelebt zu haben.

Die Staatsanwältin und die Vertreterin der Nebenklage bezeichneten diese Darstellung als Lügen und Verleumdungen. Der Mann habe im Prozess eine „Täter-Opfer-Umkehr betrieben“. Die Frau habe als Musiklehrerin sein komplettes Leben finanziert. Das Männerheim habe er lediglich als weitere kostenlose Unterkunft gesucht. Zudem gab der Angeklagte im Prozess zu, sexuelle Beziehungen zu anderen Frauen gehabt zu haben, um seine sadistischen Neigungen auszuleben. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert.

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