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Home » Lehrerin 17 Jahre krank – und soll trotzdem Lohnerhöhungen bekommen haben
Panorama

Lehrerin 17 Jahre krank – und soll trotzdem Lohnerhöhungen bekommen haben

By zeit-heute.deJuli 24, 20263 Mins Read
Lehrerin 17 Jahre krank – und soll trotzdem Lohnerhöhungen bekommen haben
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Bizarrer Fall

17 Jahre nicht im Dienst – Lehrerin bekam offenbar Lohnerhöhungen


Aktualisiert am 24.07.2026 – 07:40 UhrLesedauer: 2 Min.

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Berufskolleg Wesel: Im Fall um die dauerkranke Lehrerin kommen immer mehr pikante Details heraus. (Quelle: Markus Weissenfels/imago)

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Seit 2009 stand sie nicht mehr im Klassenzimmer – doch das Geld floss weiter. Der Fall der dauerkranken Lehrerin aus dem Ruhrgebiet macht weiter Schlagzeilen.

Der Fall der Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die an einem Berufskolleg in Wesel tätig war, hatte im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht und auch die Landespolitik beschäftigt. Die Pädagogin hatte seit 2009 nicht mehr unterrichtet – bei vollem Gehalt. Wiederholt ließ sie sich krankschreiben, ohne dass das Land eingriff.

Ein neuer Bericht der „Bild“ enthüllt nun: Die Frau soll während der Zeit auch mindestens zwei Lohnerhöhungen bekommen haben. Der Grund dafür ist die Landesbesoldungsordnung Nordrhein-Westfalen. Dort steigt das Gehalt entsprechend den Dienstjahren in einem festen Rhythmus. „Der Stufenaufstieg innerhalb einer Besoldungsgruppe ist an die Dienstzeit gekoppelt“, erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf zu „Bild“. Eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit führe nicht dazu, dass der Stufenaufstieg unterbrochen wird.

Dem Bericht zufolge startete die Pädagogin 2004 in der Besoldungsgruppe A 13 am Berufskolleg. Seitdem kletterte sie die Gehaltsstufen bis zur höchsten Stufe 12 hinauf. Ihr letztes Bruttogehalt demnach: 6.174,04 Euro im Monat.

Beamtin klagt gegen Anordnung zum Ruhestand

Ende Mai ordnete die Bezirksregierung ihre Versetzung in den Ruhestand an, sie wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers amtsärztlich untersucht. Seitdem erhält sie eine Pension, die um einige Tausende Euro im Monat weniger ausfallen dürfte.

Doch der Fall ist damit nicht abgehakt. Am 29. Juni sei eine Klage der Lehrerin beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingegangen, teilte der Sprecher mit. Damit wehre sie sich gegen die Anordnung der Bezirksregierung, sie in den Ruhestand zu versetzen. Das heißt: Die Frau möchte offenbar weiterhin ihr volles Gehalt einkassieren.

Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist, sei bisher nicht absehbar. Bis dahin erhält die Beamtin laut „Spiegel“ weiter ihre vollen Bezüge. Dies wies das Schulministerium zurück. Sie habe Anspruch auf das Ruhegehalt. Dies gelte trotz der von der Lehrerin erhobenen Klage. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte, sie arbeite intensiv daran, den Vorgang um die langfristig erkrankte Lehrkraft abzuschließen. Sie verwies dabei auf das Landesbeamtengesetz.

Verwaltungsgericht in DüsseldorfVergrößern des Bildes
Das Gericht (Archivbild): Eine dauerkranke Lehrerin will eine Anordnung nicht akzeptieren. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa/dpa-bilder)

Ermittlungen wegen Betrug – Lehrerin soll zusätzlich gearbeitet haben

Und das ist nicht alles. Denn aktuell gibt es auch ein strafrechtliches Verfahren gegen die Beamtin. Im März hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg über eine Hausdurchsuchung bei der Frau berichtet. Bei der strafrechtlichen Prüfung des Falls hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Frau bewusst falsche Angaben gegenüber dem Land als ihrem Dienstherrn gemacht habe, wie die Behörde im Frühjahr mitgeteilt hatte.

Bei den Ermittlungen geht es um möglichen Betrug. Es besteht der Verdacht, dass die Lehrerin ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht habe. Während sie vorgegeben habe, dienstunfähig zu sein, habe sie den Ermittlungen zufolge als Heilpraktikerin gearbeitet und auch an einem Gründungswettbewerb teilgenommen. Weil sie dadurch zu Unrecht ihre Dienstbezüge als Lehrerin erhalten habe, könnte das ein gewerbsmäßiger Betrug sein. Ein Disziplinarverfahren, das gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf eingeleitet wurde, musste wegen der Ermittlungen zunächst ausgesetzt werden.

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