Gefahr und Strafen drohen
Behörde warnt vor Autozubehör aus dem Internet
30.07.2026 – 12:44 UhrLesedauer: 4 Min.
Deutschlands Auto-Überwachungsbehörde warnt: Im Internet wird massenhaft Autozubehör angeboten, das hierzulande gar nicht verkauft oder eingebaut werden darf.
Ein paar Klicks, und schon ist das gewünschte Zubehör fürs Auto bestellt: hellere Lampen, ein sportlicherer Auspuff oder ein anderes kleines Bauteil, das viel günstiger als beim Händler um die Ecke ist. Doch nicht alles, was Onlinehändler anbieten, darf in Deutschland verkauft oder am Fahrzeug verwendet werden: Im vergangenen Jahr wurden mehr als 1,3 Millionen unzulässige Angebote von Onlineplattformen entfernt.
Das zeigt der Marktüberwachungsbericht 2025 des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Hinzu kamen 235 Bußgeldverfahren gegen Hersteller und Händler sowie 619 Kontrollen von Produkten, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden sollten.
LED-Leuchtmittel fallen besonders häufig auf
Die größte Gruppe unter den entfernten Angeboten: LED-Leuchtmittel, die häufig als Nachrüstsatz für die Frontscheinwerfer angeboten werden. Mehr als eine halbe Million gelöschte Inserate machte dieser Posten aus. Es folgen Fahrradbeleuchtung mit mehr als 400.000 Angeboten und dynamische Außenspiegelblinker mit mehr als 300.000.
Grundsätzlich bieten Leuchtdioden viele Vorteile: Sie benötigen vergleichsweise wenig Energie, halten lange und können die Straße besser ausleuchten. Doch bei vielen Austauschlampen gibt es ein Problem: die Genehmigung. Sie gilt in der Regel nur für spezielle Fahrzeugtypen. Dafür wird jeder Scheinwerfertyp einzeln geprüft. Eine LED-Lampe kann in einem Modell zulässig sein, in einem äußerlich ähnlichen Fahrzeug dagegen nicht.
Denn Scheinwerfer sind ein komplexes System, Linse und Lichtquelle sind aufeinander abgestimmt. Sitzt die Lichtquelle an einer anderen Position oder strahlt sie in einem abweichenden Winkel ab, verändert sich die Lichtverteilung. Sind sie zu hell, passen ihre Abstrahlwinkel nicht zum Scheinwerfer oder ist dieser falsch eingestellt, können sie andere Verkehrsteilnehmer blenden. Das betrifft nicht nur den Gegenverkehr: Auch ein dauerhaft zu hoch leuchtender Scheinwerfer im Rückspiegel kann die Sicht beeinträchtigen.
Was ist erlaubt?
Zulässig sind laut KBA nur Produkte, für die entweder eine Allgemeine Bauartgenehmigung mit festgelegtem Verwendungsbereich oder eine Genehmigung nach der UN-Regelung 37 vorliegt.
Eine ungeeignete Lampe kann aber genauso gut zu wenig Licht liefern oder es ungünstig verteilen. Dann bleibt die Umgebung des Fahrzeugs bei Dunkelheit und schlechtem Wetter schlechter erkennbar. Das vermeintliche Licht-Upgrade kann somit den Verkehr und den Fahrer gefährden.
Daneben kann die Elektronik Probleme bereiten. LEDs nehmen üblicherweise weniger Strom auf als Glühfadenlampen. Ist das Steuergerät des Autos darauf nicht vorbereitet, wertet es den geringeren Verbrauch möglicherweise als Ausfall eines Leuchtmittels. Die Folge können dauerhafte Fehlermeldungen im Bordcomputer sein.
Auch der Tausch zwischen unterschiedlichen Techniken ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Eine für Halogenlicht konstruierte Leuchte darf beispielsweise nicht einfach mit einem Xenonleuchtmittel bestückt werden – und umgekehrt. Für LED-Austauschlampen gilt derselbe Grundsatz: Erlaubt ist nur die geprüfte Kombination.
ADAC-Test zeigt Nutzen von Nachrüst-LEDs
Dass sich eine legale Nachrüstung durchaus lohnen kann, zeigt ein Vergleich des ADAC. Dabei leuchtete eine zugelassene LED-Retrofit-Lampe die Fahrbahn bis zu 170 Meter weit aus. Mit der geprüften H7-Halogenlampe waren es 130 Meter. Gegenstände und Personen am Fahrbahnrand ließen sich mit dem weißeren LED-Licht früher und kontrastreicher erkennen.









