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Home » Langzeitstudent verliert Prozess: Kein Wohngeld für 50-Jährigen
Panorama

Langzeitstudent verliert Prozess: Kein Wohngeld für 50-Jährigen

Von zeit-heute.deJanuar 6, 20262 Min Gelesen
Langzeitstudent verliert Prozess: Kein Wohngeld für 50-Jährigen
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Langzeitstudent verliert Prozess: Kein Wohngeld für 50-Jährigen

Seit mehr als 26 Jahren an der Uni

50-jähriger Langzeitstudent bekommt kein Wohngeld mehr


06.01.2026 – 17:28 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Studierende im Hörsaal einer Universität (Symbolbild): Ein Mann verliert seinen Anspruch auf Wohngeld – weil er nicht ernsthaft studiert. (Quelle: Thomas Koehler/photothek/imago-images-bilder)

Ein Mann studiert mehr als die Hälfte seines Lebens, ohne einen Abschluss zu machen. Trotzdem will er Wohngeld. Ein Gericht urteilt jetzt, dass das so nicht geht.

Ein Mann, der seit 26 Jahren studiert, hat keinen Anspruch mehr auf Wohngeld vom Staat. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Der 50-Jährige habe „nicht ernsthaft und zielstrebig studiert“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Langzeitstudent habe in der Vergangenheit bereits mehrere Studiengänge begonnen und wieder abgebrochen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. In seinem aktuellen Studiengang befinde er sich im 15. Fachsemester, betreibe aber auch dieses nicht „ernsthaft“.

Denn selbst, wenn man zugunsten des Klägers davon ausginge, dass von den 15 Fachsemestern vier Urlaubssemester sowie drei Freisemester aufgrund der Corona-Pandemie abzuziehen seien, hätte er die Regelstudienzeit dieses Studiums bereits um mehr als das Doppelte überschritten, ohne dass ein Abschluss konkret in Aussicht sei. Die Regelstudienzeit liegt bei sechs Semestern. Die Inanspruchnahme von Wohngeld sei deshalb missbräuchlich, stellte das Gericht in Mainz fest.

Gleichzeitig habe es der Mann versäumt, sich selbst eine Arbeit zu suchen, die ausreicht, um seine Wohnkosten ganz oder zumindest zu einem größeren Teil zu tragen, so das Gericht.

Insgesamt bezog der Mann zwischen Dezember 2018 und März 2024 Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die Sozialleistung kann laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beim Staat beantragt werden, wenn das eigene Einkommen zu gering ist, um die Wohnkosten zu tragen.

Der Mann bekam pro Monat zwischen 10 und 198 Euro, heißt es in dem Urteil. Nachdem ein Folgeantrag auf weiteres Wohngeld im Mai 2024 vom zuständigen Amt abgelehnt worden war, klagte der 50-Jährige gegen den Entscheid des zuständigen Amts.

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