Sollte eine Partei bei der Wahl mehr Direktmandate über die Erststimme gewinnen, als ihr nach der Sitzverteilung bei den Zweitstimmen zusteht, werden ihr diese als Überhangmandate zusätzlich angerechnet. Die Partei darf also mehr Abgeordnete in den Landtag schicken.
Weil durch die Überhangmandate die Zahl der Sitze im Landtag aber insgesamt steigt und es dadurch zu einem Ungleichgewicht bei der Sitzverteilung aufgrund des Zweitstimmenergebnisses kommt, können die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate erhalten. Wer wie viele Ausgleichsmandate erhält, hängt vom Zweistimmenergebnis der Partei und der Zahl der Überhangmandate ab.
(Quelle: ABC des Wahlrechts; Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz)











