Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Porsche zerreißt bei Unfall – 27-Jähriger ohne Chance

Porsche zerreißt bei Unfall – 27-Jähriger ohne Chance

September 16, 2026
Gesund, ungesund oder nur eklig?

Gesund, ungesund oder nur eklig?

September 16, 2026
Zweites E-Auto mit legendärem Namen nach Facelift

Zweites E-Auto mit legendärem Namen nach Facelift

September 16, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Krankenversicherung zahlt 24-Stunden-Pflege nach Unfall
Wirtschaft

Krankenversicherung zahlt 24-Stunden-Pflege nach Unfall

By zeit-heute.deSeptember 15, 20262 Mins Read
Krankenversicherung zahlt 24-Stunden-Pflege nach Unfall
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Notlagentarif

Krankenversicherer muss für 24-Stunden-Pflege zahlen


15.09.2026 – 17:25 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Justitia-Statue: Das Landgericht Coburg urteilte, dass im Notlagentarif unter Umständen auch eine 24-Stunden-Betreuung bezahlt werden muss. (Quelle: IMAGO / David Ebener/imago)

Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung deckt nur das Nötigste ab. Das kann allerdings auch eine 24-Stunden-Betreuung umfassen, stellte das Landgericht Coburg nun klar.

Wer die Beiträge seiner privaten Krankenversicherung vorübergehend nicht mehr bezahlen kann, rutscht in den sogenannten Notlagentarif. Dieser ist deutlich günstiger, bezahlt wird im Gegenzug jedoch nur noch das absolut Notwendige. Übernommen wird lediglich die Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Alle medizinischen Leistungen, die hierüber hinausgehen, muss der Versicherte aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Grundsätzlich gilt aber: Wenn es um die Sicherung lebenswichtiger Funktionen geht, muss die private Krankenversicherung zahlen. Das entschied nun das Landgericht Coburg (Az: 24 O 267/22) in einem aktuellen Fall.

Nach Unfall pflegebedürftig

In diesem ging es um einen Motorradfahrer, der nach einem schweren Verkehrsunfall pflegebedürftig war und bei sich zu Hause rund um die Uhr von medizinischem Fachpersonal überwacht werden musste. Dieses sollte im Fall von Sauerstoffabfällen und lebensbedrohlichen Aspirationen – dem unabsichtlichen Einatmen von Fremdkörpern – schnell reagieren können. Hierdurch entstanden monatliche Kosten von teils über 25.000 Euro

Nach anfänglicher Kostenübernahme verweigerte die Krankenversicherung jedoch die Zahlung der Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Sie verwies auf den Notlagentarif, in dem der Motorradfahrer aufgrund von Beitragsrückständen versichert war. Dieser umfasse nur Leistungen für akute Erkrankungen und Schmerzzustände, nicht aber die spätere Betreuung.

Versicherung muss zahlen

Doch das Coburger Gericht gab dem Versicherten recht. Zwar stehe die 24-Stunden-Beobachtung des Versicherten nicht ausdrücklich im Leistungskatalog des Notlagentarifs, dennoch muss die Krankenversicherung hierfür einstehen. Ein Ausschluss solcher Leistungen würde nämlich den Vertragszweck gefährden. Schließlich diene die medizinische Überwachung der Sicherung der Vitalfunktionen und somit des medizinischen Existenzminimums. Die hohen Kosten seien darum durch die Krankenversicherung hinzunehmen.

Nicht übernehmen muss die Krankenversicherung lediglich die Kosten für andere Pflegeleistungen und die hauswirtschaftliche Versorgung. Hierfür ist die private Pflegeversicherung zuständig.

Zwar legte der Krankenversicherer Berufung gegen das Urteil ein, diese wurde jedoch vom Bamberger Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Das unterscheidet ihn vom MSCI World – und das bringt es

Das unterscheidet ihn vom MSCI World – und das bringt es

Wie lange steht Ihnen die Zahlung zu?

Wie lange steht Ihnen die Zahlung zu?

Familienbetrieb Traditionsbäckerei Maier ist insolvent

Familienbetrieb Traditionsbäckerei Maier ist insolvent

Versand-Apotheken: Linnemann will durchgreifen

Versand-Apotheken: Linnemann will durchgreifen

Wer zu spät reagiert, verliert seinen Anspruch

Wer zu spät reagiert, verliert seinen Anspruch

Niederlage für Trump und Republikaner

Niederlage für Trump und Republikaner

Mütterrente kommt: Nachzahlung für Millionen Rentner

Mütterrente kommt: Nachzahlung für Millionen Rentner

Dieser Renten-Trick funktioniert ab 2027 nicht mehr

Dieser Renten-Trick funktioniert ab 2027 nicht mehr

Wenn die PKV die Rente auffrisst

Wenn die PKV die Rente auffrisst

Redakteurfavoriten
Gesund, ungesund oder nur eklig?

Gesund, ungesund oder nur eklig?

September 16, 2026
Zweites E-Auto mit legendärem Namen nach Facelift

Zweites E-Auto mit legendärem Namen nach Facelift

September 16, 2026
Ostfriesland abseits von Küste und Trubel entdecken

Ostfriesland abseits von Küste und Trubel entdecken

September 16, 2026
Zehn-Punkte-Plan von Bas und Dobrindt gegen Sozialbetrug

Zehn-Punkte-Plan von Bas und Dobrindt gegen Sozialbetrug

September 16, 2026
Neueste
HSV-Legende Gert „Charly“ Dörfel im Krankenhaus

HSV-Legende Gert „Charly“ Dörfel im Krankenhaus

September 16, 2026
Das unterscheidet ihn vom MSCI World – und das bringt es

Das unterscheidet ihn vom MSCI World – und das bringt es

September 16, 2026
RTL holt TV-Koch als „Restauranttester“ zurück

RTL holt TV-Koch als „Restauranttester“ zurück

September 16, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.