Zahlung sinkt
Darum bekommen Sie ab März weniger Rente
Aktualisiert am 23.01.2025 – 12:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Zum Jahresbeginn ist bei den meisten Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen. Für viele Rentner wirkt sich diese Erhöhung allerdings verzögert aus.
Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag hat sich zu Anfang des Jahres erhöht, doch die Rentenzahlung im Januar war die gleiche wie im letzten Jahr? Das liegt daran, dass sich diese Erhöhung bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern erst zwei Monate später auswirkt. Darauf weist der Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Dass sich die Rentenzahlung durch den Krankenversicherungsbeitrag ändert, sehen Betroffene auf ihrem Kontoauszug. Die Rentenversicherung versendet nur in Ausnahmefällen schriftliche Bescheide, zum Beispiel, wenn die Rente auf das Konto einer anderen Person überwiesen wird oder wenn Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind.
Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz dazu und kann von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sein. Zwar legt das Bundesgesundheitsministerium aufgrund einer Expertenschätzung jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest – für 2025 sind es 2,5 Prozent. Aber jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe entscheiden.
Ebenso wie abhängig Beschäftigte zahlen Rentenempfänger nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger. Ist Ihr Krankenkassen-Zusatzbeitrag gestiegen, kann ein Wechsel der Krankenversicherung helfen. Auch Rentner haben die freie Wahl, bei welcher Kasse sie Mitglied sein wollen.
Gut zu wissen: Bei einer Beitragserhöhung greift immer ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Lesen Sie hier, wie das geht.