Mit geschickter Planung lassen sich kräftig Steuern sparen. Für privat und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gibt es Spielraum im Gesetz.
Steigende Prämien, höhere Zusatzbeiträge – sowohl in der privaten als auch der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen es Versicherte mit höheren Kosten zu tun. Doch zumindest ein Teil von ihnen kann sich einen Steuervorteil sichern. Tausende Euro mehr sind je nach persönlicher Situation für Sie drin. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Demnach können Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und Beamte, die privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind, ihre Krankenkassen- und Pflegebeiträge bis zum dreifachen Jahresbetrag im Voraus zahlen. Das bringt gleich zwei Steuerspareffekte auf einmal:
Der Steuertrick besteht also darin, die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von sonstigen Vorsorgebeiträgen zu trennen. Letztere können nämlich nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben abgesetzt werden, was Ihnen in der Regel aber nichts nützt, da Sie allein mit der Basiskrankenversicherung diesen Betrag schon überschreiten.
Für Angestellte und Beamte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro im Jahr, für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800 Euro. Zu den sonstigen Vorsorgebeiträgen zählen alle Versicherungen, die Leib und Leben betreffen – zum Beispiel eine Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Pflegezusatz-, Krankenzusatz-, Zahnzusatz- oder Risikolebensversicherung.
Wie viele Steuern Sie genau sparen, hängt laut der Lohnsteuerhilfe Bayern von Ihrem persönlichen Steuersatz, Ihrer Veranlagungsart, dem gewählten Beitragsmodell in der Krankenversicherung und der Anzahl Ihrer zusätzlichen Versicherungen ab.
Der Trick eignet sich allerdings nur für Versicherte, die ausreichend Geld auf der hohen Kante haben. Denn schließlich muss man es sich erst mal leisten können, die Basisbeiträge für drei Jahre im Voraus zu begleichen. Zudem müssen Sie auch einen eventuellen Arbeitgeberanteil erst einmal vorstrecken. Wer das nicht stemmen kann, kann die Vorleistung auch auf ein oder zwei Jahre reduzieren – dadurch schrumpft dann aber auch der steuerliche Vorteil.
Bei Paaren, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, also die sogenannte Zusammenveranlagung nutzen, ist das Modell zudem nur dann besonders rentabel, wenn beide privat krankenversichert sind. Andernfalls verhindern die Beiträge des gesetzlich Pflichtversicherten wieder die Absetzbarkeit sonstiger Vorsorgebeiträge, da sie die Höchstgrenze bereits alleine erreichen.
Doch auch für diese Haushalte kann sich eine Vorauszahlung noch lohnen. Nämlich dann, wenn Sie in dem Jahr, in dem Sie die Beiträge bündeln, eine Abfindung oder andere Art von Sonderzahlung erhalten haben. Denn dadurch steigt Ihr Steuersatz. Gebündelte Beitragskosten wiederum dämpfen Ihr zu versteuerndes Einkommen – und damit auch den Steuersatz.
Wer eine Vorauszahlung ins Auge fasst, sollte vorab unbedingt seine Krankenkasse kontaktieren, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern: „Im günstigen Fall kann nämlich noch mehr gespart werden. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen Beitragsnachlass oder Skonto bei einer Vorauszahlung an. Je nach PKV sind bis zu fünf Prozent drin.“