
Länger arbeitsunfähig
So beantragen Sie Krankengeld – Schritt für Schritt
Aktualisiert am 02.02.2026 – 07:56 UhrLesedauer: 2 Min.

Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält in der Regel kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Stattdessen springt die Krankenkasse ein.
Sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber noch nicht mindestens vier Wochen angestellt, muss er diese Lohnfortzahlung nicht leisten. Die Krankenversicherung kann das Krankengeld dann direkt zahlen. Gleiches gilt für Versicherte, die stationär in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehaeinrichtung behandelt werden, ohne dass sie weiter Gehalt beziehen.
Selbstständige, wie zum Beispiel Künstler, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie können sich aber absichern, indem sie bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Wahlerklärung abgeben. Sie erhalten dann ab dem 43. Tag der Krankschreibung Krankengeld. Dafür müssen sie einen entsprechenden Wahltarif abschließen und somit einen höheren Beitrag zahlen.
Das Krankengeld erhalten Sie, sobald Ihre Krankenkasse die Bescheinigung geprüft hat und der Arbeitgeber nach dem Ende der sechs Wochen Lohnfortzahlung der Krankenversicherung mitgeteilt hat, wie viel Sie verdienen.










