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Home » Krank, dann arbeitslos und dann Rente: Geht das überhaupt?
Wirtschaft

Krank, dann arbeitslos und dann Rente: Geht das überhaupt?

Von zeit-heute.deDezember 20, 20253 Min Gelesen
Krank, dann arbeitslos und dann Rente: Geht das überhaupt?
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Krank, dann arbeitslos und dann Rente: Geht das überhaupt?

Nahtloser Übergang

Erst krank, dann arbeitslos, dann Rente – geht das?


Aktualisiert am 20.12.2025 – 14:53 UhrLesedauer: 4 Min.

Ältere Frau sichtet Stellenanzeigen: Verliert man im Alter den Job, wirft das Fragen zum Übergang in die Rente auf.Vergrößern des Bildes

Frau sichtet Stellenanzeigen: Verliert man im Alter den Job, wirft das Fragen zum Übergang in die Rente auf. (Quelle: Drazen_/getty-images-bilder)

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Manchmal schlägt das Schicksal hart zu und Sie verlieren nach einer Krankheit Ihren Job. Sind Sie schon älter, kann dann auch die Rente eine Option sein.

Der deutsche Sozialstaat hat so einige Sicherungsnetze gespannt. Wer als Arbeitnehmer krank wird, bekommt zunächst weiter Geld vom Chef, dann von der Krankenkasse. Und wer seinen Job verliert, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Was aber, wenn beides zusammenkommt? Oder – um es noch komplizierter zu machen – Sie bereits alt genug für eine Frührente sind?

Erst krank, dann arbeitslos, dann Rente: Es ist durchaus möglich, in dieser Reihenfolge von verschiedenen staatlichen Leistungen abgesichert zu sein. Allerdings gilt es dabei einiges zu beachten.

Wer als Arbeitnehmer längere Zeit krank ausfällt, braucht sich ums Finanzielle zunächst wenig Sorgen zu machen. Denn in den ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiter. Sind Sie danach immer noch arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein und überweist Krankengeld – für weitere 72 Wochen, wenn nötig.

Das gilt auch, wenn Sie während der Lohnfortzahlung Ihren Job verlieren. Sind Sie weiterhin krank, haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter in der Regel Anspruch auf Krankengeld statt auf Arbeitslosengeld. Das liegt daran, dass der Anspruch entsteht, sobald die Krankheit ausbricht (§§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 SGB 5). Das Krankengeld sollten Sie in diesem Fall bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Genauso sieht es aus, wenn Sie bereits länger als sechs Wochen krank waren, als Ihr Arbeitsverhältnis endete. Dann haben Sie bereits Krankengeld bezogen und erhalten dieses auch über das Ende Ihres Jobs hinaus (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB 5). Vorausgesetzt natürlich, Sie sind auch weiterhin krankgeschrieben.

Wichtig: Melden Sie sich unbedingt auch schon dann arbeitslos, wenn Sie statt Arbeitslosengeld noch Krankengeld beziehen können. Sobald Sie wieder gesund und damit arbeitsfähig sind, liegen die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld vor. Sie können es dann beantragen.

Endet auch Ihr Arbeitslosengeld, ohne dass Sie eine neue Stelle gefunden haben, können Sie beim Jobcenter Bürgergeld beantragen (früher: Hartz IV). Lesen Sie hier, was Sie dafür tun müssen.

Müssen Sie die 72 Wochen Krankengeld voll ausreizen und können danach immer noch nicht wieder arbeiten, hilft ebenfalls die Agentur für Arbeit. Sie zahlt Ihnen Arbeitslosengeld, nachdem Ihr Krankengeld ausgelaufen ist. Und zwar selbst dann, wenn Sie noch einen Job haben – diesen aber wegen der andauernden Erkrankung nicht ausüben können.

Ihre Krankenkasse informiert Sie etwa drei Monate vorher, dass sie die Krankengeldzahlung einstellt. Im Fachjargon nennt sich das Aussteuerung. Melden Sie sich spätestens dann bei der Agentur für Arbeit, um das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.

Das ist eine besondere Form des Arbeitslosengelds, die zur Überbrückung gezahlt wird (§ 145 SGB 3). Das gilt zum Beispiel dann, wenn klar ist, dass Sie nicht mehr voll arbeitsfähig werden und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben (mehr dazu unten), der Rentenversicherungsträger aber noch nicht darüber entschieden hat.

Um nicht durchs soziale Netz zu fallen, gibt es die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Sie erhalten also das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die Agentur für Arbeit übernimmt auch Ihre Krankenkassenbeiträge.

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