Jeder Cent über dem Selbstbehalt wird dann zu 50 Prozent für die Pflege- und Heimkosten der Eltern herangezogen. Eine von den unterhaltspflichtigen Kindern selbst bewohnte und angemessene Immobilie muss nicht veräußert werden. Allerdings wird eine ortsübliche Miete als fiktives Einkommen dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet. Übrigens: Immobilienbesitzer können Rücklagen für die Sanierung einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses beim Selbstbehalt anrechnen.
Zudem muss auch ein Fonds- oder Sparvermögen der Unterhaltspflichtigen nicht aufgelöst werden. Dies kann als Rücklage für die eigene Altersabsicherung geltend gemacht werden. In der Regel werden beim Schonvermögen fünf Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gerechnet, zuzüglich einer Verzinsung von vier Prozent (siehe: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.08.2006 – XII ZR 98/04).
Was tun, wenn der Antrag auf Pflegeleistung abgelehnt wird?
Gegen einen abgelehnten Antrag auf Pflegeleistungen sollte Widerspruch eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Um diese zu wahren, reicht zunächst ein kurzes und formloses Schreiben. Darin sollte der Pflegebedürftige oder sein Vertreter den Widerspruch erklären. Das Schreiben sollte möglichst gefaxt, per Einschreiben verschickt oder persönlich gegen eine Empfangsbestätigung bei der Pflegekasse abgeben werden.
Für die ausführliche Begründung können sich die Angehörigen dann mehr Zeit nehmen. Dazu sollte das Gutachten zum Bescheid angefordert und geprüft werden. Je konkreter diesem nun widersprochen wird, desto höher die Chancen, dass die Pflegekasse den Antrag entweder erneut prüft oder den Pflegegrad doch genehmigt.
Wie kann ich Pflegeheimkosten steuerlich absetzen?
Außergewöhnliche Belastung für Pflegebedürftige
Die Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wird jedoch für die Unterbringung der private Haushalt aufgelöst, können die Ausgaben nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Das bedeutet: Es können nur die Kosten geltend gemacht werden, die die üblichen Kosten für einen eigenen Haushalt übersteigen.
Das Finanzamt zieht dann eine sogenannte Haushaltsersparnis von den Kosten ab, die sich am Grundfreibetrag und somit am Existenzminimum orientiert. Dabei gilt: Sind beide Ehegatten in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht, ist für jeden dieser Ehegatten eine Haushaltsersparnis steuerlich anzurechnen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 22/16). Lesen Sie hier, wie Sie Pflegekosten richtig absetzen.
Haushaltsnahe Dienstleistung für Kinder
Kinder, die für ihre Eltern Pflege- und Betreuungskosten übernehmen, können diese Aufwendungen in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Dabei gibt es eine wesentliche Voraussetzung: Der Angehörige muss im Seniorenheim einen eigenen Haushalt führen. Dazu müsse nach Ansicht der Finanzverwaltung auch eine eigene Küche vorliegen. Ob eine Etagenküche in einem Seniorenheim dafür ausreichend ist, wird derzeit vom Bundesfinanzhof geklärt (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 19/17).












